Staatsanwalt beantragt Gutachten

Im Fall Laura C. beantragt die Staatsanwaltschaft ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Die 31-Jährige muss sich wegen Falschaussage vor Gericht verantworten. Die Polizei führt die Gesichtsverletzungen der Frau auf einen Sturz zurück. Sie selbst behauptet einen Überfall.

Drei Monate nach dem Vorfall soll nun ein Gerichtsmediziner Licht in die Angelegenheit bringen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wird das Gutachten beantragen, das die Polizei gefordert hat, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2013. Die 31-Jährige kam mit schweren Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus und berichtete von einer nächtlichen Attacke. Laura C. spricht von einem ausländerfeindlichen Angriff. Sie stammt aus Peru und lebt in Dornbirn.

Mehrere Männer hatten die Frau - ihren eigenen Angaben zufolge - auf dem Heimweg von einer Geburtstagsfeier vom Fahrrad gestoßen. Die Polizei glaubte ihr nicht. Die Beamten nahmen Ermittlungen gegen Laura C. auf. Der Fall liegt nun beim Bezirksgericht Dornbirn. Die Frau ist wegen „Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Handlung“ angeklagt. Prozesstermin ist der 14. November.

Arzt schließt Fahrradsturz aus

Im Krankenhaus Dornbirn wurde Laura C. nach dem angeblichen Überfall ambulant behandelt. Am nächsten Tag musste sie im Landeskrankenhaus Feldkirch am Kiefer operiert werden. Gegenüber dem Krankenhaus Dornbirn wurden ebenfalls Vorwürfe erhoben, hier wegen unzureichender Behandlung. Das Krankenhaus Dornbirn wies die Vorüwrfe zurück. Ein behandelnder Arzt, außerhalb des Krankenhauses, sagte zu dem Fall, die Verletzungen könnten niemals von einem Fahrradsturz stammen.

Polizei: „Erfahrene Beamte“

Die Polizei wies alle Vorwürfe zurück. Die Erhebungen seien von erfahrenen Beamten geführt worden, so Polizeisprecher Rainer Fitz. Nun soll aber ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt werden, damit alle im Raum stehenden Spekulationen, wonach die Beamten Fehler bei den Ermittlungen gemacht hätten, entkräftet werden, so Fitz. Konkret soll das Gutachten zeigen, ob Laura C. vom Fahrrad gefallen ist, wie die Beamten ermittelten, oder ob sie vom Fahrrad gestoßen und geschlagen wurde, wie Laura C. selbst angab.

Patientenanwalt verweist auf Standards

Patienten - egal ob im Krankenhaus oder in einer Praxis - haben Anspruch auf eine angemessene Behandlung, sagt Patientenanwalt Alexander Wolf. Was angemessen ist, richtet sich nach dem medizinischen Standard - viel Ermessensspielraum gibt es da nicht, so Wolf. Standards sind von Fachgesellschaften vorgegeben.

Die Art der Behandlung wird vom Arzt festgelegt. Sollte man das Gefühl haben, nicht gut behandelt worden zu sein, bleibe den Patienten nichts anderes übrig, als ein anderes Spital aufzusuchen. Im Falle von Laura C. fiel diese Entscheidung. Möglicherweise habe sich dem Arzt in Feldkirch ein anderes Bild geboten als dem Arzt in Dornbirn, so Wolf. Im Einzelfall müsste man die Sachlage am ersten und am zweiten Tag überprüfen.

Behandlungsfehler nur im Nachhinein feststellbar

Was ein Behandlungsfehler ist, könne immer erst im Nachhinein beurteilt werden, in der Regel mit Gutachten, sagt Wolf. Sollte ein Turnusarzt eine vermeintlich falsche Behandlung festlegen, könne der Patient verlangen, den Oberarzt zu sehen.

Nicht gut behandelt fühlte sich Laura C. auch von der Dornbirner Polizei. Die Beamten hätten ihr nicht geglaubt, so der Vorwurf, und sie hätten sie getrennt von ihrem Ehemann durch einen Mann einvernommen. Es sei keine Vertrauensperson zugegen gewesen.

Opferrechte nicht verletzt

Die Opferrechte wurden allem Anschein nach nicht verletzt, sagt Opferschutz-Expertin Ruth Rüdisser vom Institut für Sozialdienste. Die Polizei sei angehalten, in alle Richtungen zu ermitteln. Im Falle von Laura C. wurde auch wegen häuslicher Gewalt ermittelt, was sich schnell als haltlos herausstellte.

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