Freie Schulwahl statt Sprengel gefordert
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Schulsprengel sorgt immer wieder für Diskussionen: Die Gegner befürchten, dass es Schulen mit einem sehr hohen Ausländeranteil geben wird, weil sich die Eltern die Schule für ihr Kind ja aussuchen könnten. Die Gemeinden als Schulerhalter haben indessen Bedenken, weil es einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Standorten geben könnte.
Die Befürworter sehen aber gerade im direkten Vergleich einen Vorteil, weil die Qualität gesteigert werde. Sie plädieren für Chancengerechtigkeit.
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Im Video zu sehen: Walter Bösch (Direktor der VMS Schwarzach), Andrea Wiedemann (Landeselternverband), Gabi Sprickler-Falschlunger (SPÖ-Bildungssprecherin), Andreas Meusburger (Leiter Landesschulabteilung), Christoph Wund (Direktor der VS Kirchdorf), Kurt Fischer (Bürgermeister Lustenau); Beitrag von Bruno Schratzer, Reinhard Mohr, Bernhard Torghele
Landeselternverband: Berufstätigkeit wird erleichtert
Andrea Wiedemann vom Vorarlberger Landeselternverband würde es sehr begrüßen, wenn die Schulsprengel landesweit geöffnet würden. Dafür gebe es eine Reihe von Gründen, führte sie gegenüber dem ORF Vorarlberg aus: So würde etwa die Berufstätigkeit beider Elternteile erleichtert, wenn Kinder in Schulen nahe dem Arbeitsplatz untergebracht werden könnten.
Sprengelfremde Schule: Bestimmte Voraussetzungen
Ein sprengelfremder Schulbesuch ist zwar derzeit schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, erklärt Andreas Meusburger, Schulabteilungsvorstand beim Land Vorarlberg. Denn es dürfe durch das Kind, das die Schule wechsle, weder in der aufnehmenden Schule zu einer zusätzlichen Klasse kommen, noch dürfe es in der sprengelmäßig zuständigen Schule zum Wegfall einer Klasse kommen. Das hänge mit der Höchstzahl von maximal 25 Schülern in einer Klasse zusammen.
Zweitwohnsitze bei Verwandten
Laut Meusburger umgehen manche Eltern die Sprengeleinteilung, indem sie für ihr Kind einen Zweitwohnsitz bei Verwandten anmelden. Die Schulbehörde halte sich hier an die die gesetzlichen Richtlinien, so Meusburger: Ein Kind müsse, damit es sprengelzugehörig ist, im Sprengel wohnen. Das Gesetz schreibe vor, dass es sich regelmäßig im Sprengel aufhalte und dort auch nächtige.
Chancengleichheit als Wunsch
Eine umfassende Kontrolle der Behörden gebe es aber nicht und die Direktoren würden diese Zweitwohnsitze zur Kenntnis nehmen, meint Walter Bösch, Direktor der Mittelschule Schwarzach. Wenn da tatsächlich Großeltern seien und das Kind dort in Pflege sei oder sich tagsüber dort befinde, sei das „okay“.
Gymnasien, so Bösch, hätten ja bereits die Möglichkeit, dass sie ihre Schüler auswählen können. Die Mittelschulen seien aber ausgeklammert. Bösch wünscht sich, dass man hier „ins gleiche Boot komme - auch im Sinne der Chancengerechtigkeit der 10- bis 14-jährigen Kinder“.
Lustenau: Sprengelregelung ausgesetzt
Während die Sprengelabschaffung in ganz Vorarlberg Bundessache ist, dürfen Kommunen diese Regelung eigenständig auflösen. Bislang hat allerdings nur Lustenau - erstmals in diesem Schuljahr - die Sprengelregelung ausgesetzt. Der Lustenauer Bürgermeister und ÖVP-Bildungssprecher Kurt Fischer kann sich die freie Schulwahl im ganzen Land durchaus vorstellen.
Wie Fischer gegenüber dem ORF Vorarlberg ausführte, müsse die Veränderung seiner Ansicht nach von den Gemeinden ausgehen. In Lustenau habe man gewisse Schritte ausprobiert und gute Erfahrungen gemacht. Das werde, wie er glaubt, auch andere dazu motivieren, ähnliche Dinge auszuprobieren.
Sprickler-Falschlunger: Sprengel nicht mehr zeitgemäß
Gabi Sprickler-Falschlunger, Bildungssprecherin der SPÖ, erachtet es als „nicht mehr zeitgemäß“, dass die öffentliche Hand vorschreibe, in welche Schule ein Kind gehen müsse. Um dem Konkurrenzdruck standzuhalten schlägt Sprickler-Falschlunger vor, dass Schulen, in denen es soziale Probleme gibt, mit mehr Personal - also mit Geld - ausgestattet werden.
Link:
- NMS: Schülerzahl wird auf 80 gesenkt (burgenland.ORF.at, 12.6.2013)