FPÖ fordert neue Befangenheitsbestimmungen

Die Vorarlberger Freiheitlichen verlangen nach Diskussionen über umstrittene Umwidmungen in Damüls, Schlins und Au eine Präzisierung des Gemeindegesetzes. Klubchef Dieter Egger schlägt vor, auch bei Einzelwidmungen klare Befangenheitsregelungen anzuwenden.

Landesobmann Dieter Egger spricht mit Bezug auf die Beispiele im Bregenzerwald und in Schlins von Befangenheit und direktem parteipolitischen Einfluss auf die Widmungspraxis.

„Grundsätzlich gibt es bereits Befangenheitsbestimmungen im Gemeindegesetz, deren Sinn darin liegt, dass der Bürgermeister und weitere Gemeindeorgane sich bei Beschlüssen, die die Verwandtschaft betreffen, für befangen zu erklären haben", führt Egger aus. Die Erlassung und Änderung von Flächenwidmungsplänen erfolge jedoch im Rahmen von Verordnungen, die sich laut Gesetz an einen „unbestimmten Personenkreis“ richten und daher von der Befangenheitsregelung ausgenommen werden, erklärt Egger. Bei einer generellen Erlassung und Überarbeitung eines Flächenwidmungsplanes mache das auch Sinn, da mehrere Grundeigentürmer betroffen seien und der Erlassung ein umfangreiches Verfahren mit Planauflage nach dem Raumplanungsgesetz vorgeschaltet sei.

Widmungsangelegenheiten als „heiße Themen“

Anders sehe es jedoch bei einer Einzelumwidmung aus, so Egger. Denn hier gehe es um einen einzelnen Grundbesitzer, und im Verfahren sei kein öffentliches Planauflageverfahren vorgesehen. Die FPÖ fordere deshalb im Sinne der Transparenz, dass Einzelwidmungen, bei denen kein Planauflageverfahren nach dem Raumplanungsgesetz vorgesehen ist, der Befangenheitsregelung nach dem Gemeindegesetz unterworfen werden.

Widmungsangelegenheiten seien in jeder Gemeinde „heiße Themen“, und der Bürger habe in diesem Bereich zu Recht kein Verständnis für „Freunderlwirtschaft“ und Möglichkeiten der Bevorzugung eines bestimmten Personenkreises, so die Freiheitlichen. Sie fordern eine entsprechende Novellierung des Gemeindegesetzes und brachten am Dienstag dazu einen Lantagsantrag ein.

Vorwürfe zu Schlinser Umwidmung

Bei einer Umwidmung in Schlins wirft Egger dem ehemaligen Schlinser Bürgermeister und heutigen Landesrat für Kultur Harald Sonderegger (ÖVP) Freunderl- und Parteibuchwirtschaft vor.

Bei den neuen Baugründen in Schlins handle es sich erst um ein Umlegungs- also die Vorstufe zum Umwidmungsverfahren, beschwichtigt der Landesrat. Alles sei rechtlich korrekt abgelaufen. Den FPÖ-Vorwurf, ein ÖVP-Mitglied werde hier bevorzugt, weist der Landesrat entschieden zurück: Zwar sei einer der Grundbesitzer Ersatzmitglied auf der Liste der ÖVP, aber das sei bei vielen Verfahren der Fall, da die Leute im Ort wohnten und dort auch politisch tätig seien.

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Video von Stefan Krobath, Elmar Schrottenbaum, Alexander Rauch; zu sehen: Dieter Egger und Harald Sonderegger.

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