Schulschwänzen wird noch teurer
Eine polizeiliche Anzeige sei aber erst die letzte Instanz, sagt Karin Engstler, Landesschulinspektorin für die Pflichtschulen. Die Schule versuche zuerst die Jugendlichen mit Gesprächen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern zur Vernunft zu bringen. Gibt es keine Einsicht, komme es zuerst zu einer Verwarnung. Sollte diese immer noch keine Wirkung zeigen, erfolge eine Anzeige.
Eine so genannte Schulpflichtverletzung liegt laut dem neuen Stufenplan dann vor, wenn der Schüler fünf Tage, beziehungsweise 30 Stunden pro Semester, oder an drei aufeinanderfolgenden Schultagen unentschuldigt fehlt.
Links:
- 607 Anrufe gegen Schulschwänzer (vorarlberg.ORF.at, 18.4.2013)
- Strafe „letztes Mittel“ gegen Schulschwänzen (vorarlberg.ORF.at, 17.6.2012)