Wallner gegen Spekulationsgesetz in Verfassung

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) lehnt die Festlegung des Spekulationsverbotes mit Steuergeldern in der Bundesverfassung ab. Vorarlbergs Freiheitliche stellen sich auf die Seite Wallners, während sich Grün und Rot anderer Meinung zeigen.

Als Konsequenz aus dem Spekulationsskandal mit Steuergeld im Bundesland Salzburg wollen Bund, Länder und Gemeinden möglichst rasch ein Verbot für solche Geschäfte festlegen. Kommenden Mittwoch beraten die Ländervertreter bei einer außerordentlichen Sitzung ein Papier, das der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Tiroler Landeschef Günter Platter (ÖVP) vorlegen will. Die Umsetzung in den Verhandlungen obliege maßgeblich Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner: Er übernimmt zu Jahresbeginn den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. Während die SPÖ eine Spekulationsverbot in der Bundesverfassung verankern will, fordert die ÖVP - und auch Wallner - ein einfaches Bundesgesetz und neun Landesregelungen. Denn der Eingriff in die Verfassung, vor allem in die Finanzverfassung, sei riskant, sagt Wallner.

Untergraben der Finanzautonomie der Länder

Damit würde man sehr schnell die Finanzautonomie der Länder untergraben und das sei ganz sicher der falsche Weg, so der Landeshauptmann. Aber er wolle nicht prinzipiell absagen, man müsse jetzt erst einmal Gespräche führen und einen Weg definieren, wo ein solches Gesetz verankert werden könne. In Vorarlberg habe man bisher allemal bewiesen, dass eine Aufsicht durch den Bund nicht notwendig sei - eher umgekehrt, so Wallner weiter.

Am liebsten wäre Wallner, wenn das Spekulationsverbot als Anhang in die Bundesländervereinbarung zum Stabilitätspakt aufgenommen würde. Das garantiere Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Wahrung der eigenständigen Verantwortung. Zudem könnte das Gesetz auch in den eigenen Landesrichtlinien verankert werden - es gäbe viele Möglichkeit, so Wallner. Aber am Ende des Tages sollte klar sein: mit öffentlichen Mitteln dürfe einfach nicht spekuliert werden.

Egger: „Brauchen kein Bundeskuratel“

Auch FPÖ-Klubobmann Dieter Egger will das Verbot nicht in der Bundesverfassung stehen haben. Man brauche kein verfassungsrechtliches Bundeskuratel, bei dem SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann und ÖVP-Chef Vizekanzler Michael Spindelegger kontrollieren würden. Es brauche hier eine Vereinbarung auf Augenhöhe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das könnte man, so Egger, beispielsweise im Rahmen des Stabilitätspaktes definieren.

Rauch (Grüne): Klare Spielregeln notwendig

Werden die Länder also unter Kuratel gestellt, wenn das Spekulationsverbot in die Bundesverfassung geschrieben wird? Laut Grünen-Klubobmann Johannes Rauch könne man das nicht so einfach sagen. Wie er meint, brauche es nun Veränderungen. Es brauche klare Spielregeln in der Verfassung. Das könne man auch tun, ohne die Autonomie der Länder zu beschneiden.

Die Grünen im Bund seien jedenfalls bereit, über das Spekulationsverbot zu reden - die große Koalition in Wien braucht ja im Nationalrat die Stimmen einer weiteren Partei, um die Verfassung entsprechend zu ändern.

Ritsch (SPÖ): Bund muss eingreifen können

SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch ist auf der Linie von Bundeskanzler Faymann: sobald irgendwo der Verdacht auf Spekulationsgeschäfte vorliegt, müsse der Bund die Möglichkeit zum Eingreifen haben. Die Hauptsache sei, dass ein Spekulationsverbot kommt, so Ritsch. Nicht sinnvoll sei es aber, nun aber lang und breit darüber zu diskutieren.

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