Causa Morscher: Liechtenstein öffnet Konten

In der Causa Morscher gewährt Liechtenstein auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Feldkirch Rechtshilfe. Das Vaduzer Landgericht ordnete die Öffnung von Konten an. Eine Revisionsbeschwerde wurde abgelehnt.

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Liechtenstein kommt einem Rechtshilfeansuchen der Staatsanwaltschaft Feldkirch nach. Das Landgericht in Vaduz ordnete im Fall des Werbeunternehmers Richard Morscher Kontoöffnungen bis ins Jahr 2002 bei drei großen Banken in Liechtenstein an. Von den Kontoöffnungen sind alle betroffen, die seit 2002 zeichnungsberechtigt oder wirtschaftlich berechtigt waren oder sind.

Eine Beschwerde an den Staatsgerichtshof kommt einer Verfassungsbeschwerde in Österreich gleich. Der Präsident des Staatsgerichtshofes in Liechtenstein, Marzell Beck, sagt gegenüber der APA, dass eine „Entscheidung in der Sache“ in der Regel zwischen drei und sechs Monaten dauern könne.

Eine Revisionsbeschwerde der Betroffenen wies der Oberste Gerichtshof im März 2012 ab. Dieser Beschluss wurde kürzlich veröffentlicht und liegt dem ORF vor. Morscher-Anwalt Wilhelm Klagian kündigt an, den Beschluss beim Staatsgerichtshof in Liechtenstein zu bekämpfen.

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