Eine Familie legt sich mit einem Dorf an

In Dalaas streiten seit Jahrzehnten der Skiverein und eine Familie um einen Güterweg, der den örtlichen Skilift quert. Ein Winterfahrverbot soll Wintersportler schützen. Ein älteres Paar fürchtet dadurch von der Außenwelt abgeschnitten zu werden.

Der Güterweg führt im Winter quer über den dörflichen Skilift und dessen Piste zu einem Haus. Aus Sicherheitsgründen wurde deshalb ein Winterfahrverbot verhängt. Dieses wird aber laut Skiverein von der Familie Veith, die das Haus bewohnt, missachtet. Der Skiverein befürchte dadurch eine Gefahr für die Wintersportler, erklärte Volksanwältin Gabriele Strehle. Durch das Befahren würden sich Fahrrillen ergeben, die für Skifahrer gefährlich werden könnten.

Ganz anderer Ansicht ist Rechtsanwalt Edgar Veith. Seiner Meinung nach ist eine Zufahrt für seine über 70 Jahre alten Eltern unabdingbar. Diese müssten auch im Notfall versorgt werden können. Er wirft der Gemeinde vor, sich nicht um seine Eltern zu kümmern.

„Mehrere Bürger mit Anzeigen eingedeckt“

Aber Edgar Veiths Ärger richtet sich nicht nur gegen die Gemeinde. Bislang habe er, sagte Volksanwältin Strehle, mehrere Bürger der Gemeinde mit Klagen und Anzeigen regelrecht eingedeckt - zum Teil auch ungerechtfertigt. Er solle die Gemeinde klagen, aber nicht Privatpersonen mit Klagen und Anzeigen verfolgen, fordert Strehle.

Diese Klagen hätten die Wirkung, dass die Bürger von Dalaas sich nicht mehr trauen, Verstöße gegen das Fahrverbot zur Anzeige zu bringen - so zumindest sei es der Volkanwältin zugetragen worden.

Lösungsvorschläge wurden nicht angenommen

Lösungsvorschläge seitens des Bürgermeisters wie etwa die Benutzung eines Skidoos sind von Familie Veith nicht angenommen worden. Von einem solchen Vorschlag will Rechtsanwalt Veith nichts wissen. Seiner Familie sei kein Skidoo angeboten worden, aber das Skidoo sei auch keine Lösung. Wenn der Weg nicht ständig geräumt werde, könne bei einem Notfall weder ein Feuerwehrauto noch ein Rettungswagen dorthin fahren.

Ob und welche Lösungen es gibt, mit der Skiverein und Familie Veith zufrieden sind, bleibt abzuwarten. Volksanwältin Gabriele Strehle stellt sich für eine Lösungsfindung zur Verfügung.