Verwandte von Richterin Ratz erneut geklagt

Das Verhalten von Mutter und Tante der in Sachen Testamentsaffäre angeklagten Richterin Kornelia Ratz sorgt bei den geprellten Erben für Unmut. Sie klagen ihre rechtmäßigen Anteile nun bei Gericht ein.

Mutter und Tante der angeklagten Richterin Kornelia Ratz sind durch ein nachweislich gefälschtes Testament in den Besitz von Grundstücken und Bargeld im Gesamtwert von über einer halben Million Euro gekommen. Sie bestreiten gar nicht, dass das Testament gefälscht ist, sie hätten aber nichts mit der Fälschung zu tun. Bis heute haben sie weder Grundstücke noch Geld zurück gegeben.

Die geprellten Erben müssen daher beim Zivilgericht ihr Erbe einklagen. Sanjay Doshi, Anwalt der geprellten Erben, zeigte kein Verständnis für dieses Verhalten von Mutter und Tante von Richterin Ratz. Er sei so erzogen worden, dass er etwas, was ihm nicht nicht gehöre, an denjenigen zurückgebe, der einen Anspruch darauf habe. Das sei hier nicht der Fall.

Kein Kommentar von den Beschuldigten

Wer seinen Erbanteil nicht einklagt, könnte leer ausgehen. Diese Erbanteile könnten dann dauerhaft im Besitz der falschen Erbinnen bleiben. ORF-Recherchen zufolge könnten in der Ostschweiz und in der Steiermark noch mehrere Personen existieren, die, ohne dass sie es wissen, zu den geprellten Erben gehören.

Von Seiten der Beschuldigten wollte bzw. durfte niemand eine Stellungnahme abgeben. Die Tante von Richterin Ratz wollte auf ORF-Anfrage kein Interview geben. Ihr Anwalt, Karl Rümmele, war nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden und durfte daher keine Stellungnahme abgeben. Der Anwalt der Mutter von Richterin Ratz war trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar.