Weitere Skilehrer fordern Freiberufler-Status

Nachdem Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) einen Bescheid der Gebietskrankenkasse aufgehoben hat und damit 156 Skilehrer nicht mehr als Angestellte gelten, fordern weitere Skilehrer die Aufhebung ihres Bescheides. Die Landesjuristen prüfen nun die Verträge.

Im Streit zwischen der VGKK und der Skischule in Zürs haben die 156 Skilehrer einen Erfolg erzielt. Sausgruber hat ihren Bescheid aufgehoben und damit gelten sie als Freiberufler. Neben der Skischule Zürs vertreten auch weitere Skilehrer die Auffassung, dass sie freie Dienstnehmer und keine Angestellten sind.

Laut Harald Kraft vom Amt der Landesregierung haben sich zwei Skilehrer aus Lech und vier aus Schröcken an den Landeshauptmann gewandt, damit der den Bescheid der Gebietskrankenkasse aufhebt, wonach sie als Angestellte gelten. Die Landhausjuristen werden nun die Verträge prüfen und Einvernahmen durchführen, bevor eine Entscheidung fällt.

„VGKK nimmt Entscheidung Sausgrubers nicht hin“

Laut Rechtsauffassung der GKK sind die über 156 Skilehrer, die für die Skischule Zürs arbeiten, als Angestellte zu behandeln und bei der Krankenkasse auch zu versichern.Sie seien in eine Organisation eingebunden, bekommen ein Entgelt ohne Risiko und man sage ihnen, was sie zu tun hätten, erklärte der stellvertretende GKK Direktor Johannes Simma.Das seien nur einige Merkmale, die zeigen, dass die Skilehrer der Skischule Zürs angestellt seien.

Dass der Landeshauptmann den Bescheid aufgehoben hat, werde die Gebietskrankenkasse nicht widerspruchslos hinnehmen, so Simma. Damit habe man gerechnet und es sei von Anfang an klar gewesen, dass im Rahmen eines Verfahrens geklärt werde, welche Partei Recht hat. Simma kündigte an, Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmanns einzulegen. Damit sei nun das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als nächste Instanz zuständig.

Entscheidung wird sich hinziehen

Die Entscheidung wird sich noch ein halbes bis dreiviertel Jahr hinziehen, bekommt die Gebietskrankenkasse Recht, muss die Skischule Zürs die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Es bleibt allerdings noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof.

In der GKK sieht man sich öffentlichem Druck ausgesetzt. Wenn er sich die Medienberichterstattung der Vergangenheit ansehe, dann habe er das Gefühl, dass es nicht darum gehe, vor den Gerichten oder vor den Verwaltungsbehörden recht zu bekommen, sondern, dass man versucht, einen Standpunkt um jeden Preis durchzusetzen, erläuterte Simma.