Arbeitslosengeld in 860 Fällen gesperrt
Das AMS habe Sanktionsmöglichkeiten, wenn das Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen wird, sagt Landesgeschäftsführer Bernhard Bereuter. Beim ersten Mal bekommt der Betroffene sechs Wochen lang kein Arbeitslosengeld mehr ausbezahlt, beim zweiten Mal erhöht sich die Frist auf acht Wochen. Diese Sanktion greift, wenn sich die arbeitslose Person weigert, an einer Schulung teilzunehmen oder wenn sie eine Arbeitsstelle, die laut Gesetz zumutbar ist, nicht annimmt.
Jugendliche häufiger betroffen
Fast die Hälfte aller Sanktionen betrifft Arbeitslose in der Altersgruppe bis 25. Jugendliche würden oft noch zu Hause wohnen und hätten keine finanzielle Verpflichtungen, sagt Bereuter. Sie könnten es sich deshalb - im Gegensatz zu älteren Personen - leisten, eine Stelle abzulehnen.
Links:
- Bedauern über Aus für „Aktion 20.000“ (vorarlberg.ORF.at; 2.1.2018)
- Entspannung am Arbeitsmarkt setzt sich fort (vorarlberg.ORF.at; 2.1.2018)