Weiter kein Bordell in Hohenems
Die entscheidende Frage lautet: Liegen die gesetzlichen Grundlagen für eine Genehmigung eines Bordells überhaupt vor? Dazu müsste der Nachweis erbracht werden, dass mit der Errichtung eines Bordells Störungen durch illegale Prostitution oder einen Straßenstrich verringert werden.
Anwalt will weiterkämpfen
Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts heißt es dazu nun, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass es im Stadtgebiet zu keinen Störungen aufgrund gewerbsmäßiger Unzucht gekommen ist. Der Beschwerde des Bordellbetreibers wurde somit keine Folge gegeben.
Sein Anwalt Sanjay Doshi spricht von reiner Willkür und hat angekündigt, bis zur letzten Instanz weiterzukämpfen. Er will nun zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Im Hohenemser Rathaus sieht man die Sache entspannt und glaubt weiterhin, dass es keine gesetzliche Grundlage für ein Bordell geben wird.
Links:
- Hohenemser Bordellstreit geht in neue Runde (vorarlberg.ORF.at; 5.10.2016)
- Bordellbetreiber gibt sich nicht geschlagen (vorarlberg.ORF.at; 13.7.2015)