„Wahlkartenaffäre“: Katzenmayer gibt Fehler zu
Nicht rechtskräftig
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Anklagen Einspruch erheben.
Anfang der Woche wurde bekannt, dass vier Personen angeklagt werden. Betroffen sind eine Gemeindebedienstete und drei ÖVP-Wahlhelfer. Ihnen wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen, weil sie Wahlkarten bei der Bürgermeister-Stichwahl 2015 unrechtmäßig ausgegeben haben sollen. „Wahlservice“ wurde das in Bludenz genannt. Die Ermittlungen gegen Bürgermeister Katzenmayer wurden hingegen eingestellt - mehr dazu in Wahlkartenaffäre: Keine Anklage gegen Stadtchef.
Katzenmayer: „Verspüre zum Teil eine Erleichterung“
Katzenmayer selbst ist laut eigenen Angaben zum Teil erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen ihn selbst erhoben hat. „Es gibt natürlich noch vier Anklagen, hinter denen ich natürlich stehe. Wir haben gemeinsam diesen Wahlkampf gemacht und ich bin guter Dinge, dass vor Gericht auch diese vier Fälle positiv erledigt werden können.“
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
ORF-Redakteurin Christine Amon hat mit Katzenmayer gesprochen.
Auf den „Wahlservice“ angesprochen sagte Katzenmayer, er habe gewusst, wie die Bediensteten damals gearbeitet haben. Man sei jedoch innerhalb der Stadtpartei der Überzeugung gewesen, so handeln zu können. „Wir haben geglaubt, wir machen einen guten Job und haben es vielleicht falsch getroffen“, so der Bludenzer Bürgermeister.
Bezüglich möglicher politischer Konsequenzen zu seiner Person sagte Katzenmayer: „Ich habe die Vertrauensfrage in meinen Gremien gestellt - im Klub und auch in der Stadtparteileitung. Und da hat man mir am Mittwoch das 100-prozentige Vertrauen ausgestellt.“