Urteil im „K.O-Tropfen“-Fall

Am Landesgericht Feldkirch hat der Prozess rund um die Verabreichung von K.O.-Tropfen mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Laut Gutachten war der drogensüchtige 34-jährige Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Der 34-jährige Angeklagte war grundsätzlich geständig, zwei Personen die Droge „Liquid Ecstasy“ verabreicht zu haben. Beide Opfer erlitten einen lebensgefährlichen Zustand. Laut Gutachter war der drogensüchtige Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Er wurde zu einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt und muss fünf Auflagen erfüllen. Während der fünfjährigen Probezeit hat sich der Oberländer weiterhin Therapien zu unterziehen, etwa einer Psychotherapie, muss alle 14 Tage zur ärztlichen Kontrolle und hat regelmäßig seine Medikamente zu nehmen.

Richter spricht Drogen und Waffenverbot aus

Außerdem sprach der Richter ein Drogen- und Alkoholverbot aus sowie ein striktes Waffenverbot, weil der Angeklagte in einem Fall mit Pfeil und Bogen bewaffnet auf Polizisten zugegangen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.