Reitunfall: 39-Jährige klagt Versicherung

Eine Frau ist seit einem Reitunfall vor drei Jahren querschnittsgelähmt. Ihre private Unfallversicherung bezahlte ihr rund 50.000 Euro aus - ein Bruchteil der Versicherungssumme. Die 39-Jährige hat geklagt.

Beim Sprung mit dem Pferd über ein Hindernis stürzte die damals 35-Jährige im September 2015 kopfüber aus fast zwei Metern Höhe zu Boden. Die Folge: Inkomplettes Querschnittsyndrom. „Jetzt gehe ich auf Krücken ein paar Schritte, wenn es weitere Strecken sind im Rollstuhl“, beschreibt die Frau ihr heutiges Leben. Sie hat bisher 50.000 Euro von ihrer privaten Unfallversicherung überwiesen bekommen - anstatt der erhofften rund 530.000 Euro, die ab 91 Prozent Dauerinvalidität vorgesehen sind.

Der Grund: Auf der Basis eines neurologischen Gutachtens ist die Invalidität von Sabine Ziegler von der Versicherung mit 42 Prozent bewertet worden - mit dem Verweis, dass man noch ein urologisches Gutachten in Auftrag gebe und eine Schlussuntersuchung in zwei Jahren sinnvoll sei. Sie sei „ziemlich schockiert“ gewesen, als sie erfahren habe, was die Versicherung bereit sei zu zahlen, sagt die Frau. Sie brauche das Geld einfach. Deswegen klagte die 39-Jährige ihre Versicherung.

Neues Gutachten kommt auf fast 65 Prozent

Mittlerweile liegt ein neurologisches Gerichtsgutachten vor, das den Grad der Behinderung laut den Bedingungen der privaten Unfallversicherung noch ohne Berücksichtigung eines urologischen Gutachtens mit 64,5 Prozent bewertet. Die Frau und ihr Anwalt hoffen, dass am Ende eine annähernd 100-prozentige Ganzkörperinvalidität stehen wird.

Die Versicherung betont ihrerseits, dass die erste Zahlung keine endgültige Abrechnung sei. Dafür warte man noch auf die gerichtlichen Gutachten. Anhand dieser Gutachten werde dann der Anspruch berechnet und ausgezahlt.