Volksanwalt übt Kritik an Skiroute in Damüls

Das Skigebiet Mellau-Damüls sorgt für Diskussionsstoff. Am Ragazer Blanken gbt es nämlich eine Skiroute, die es eigentlich nicht geben dürfte, kritisiert Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda.

Die Kritik des Landesvolksanwalts entzündet sich an der Skiroute Sünserjoch, die seit 2011 von der Bergstation der Seilbahn Ragaz in westlicher Richtung führt, bevor sei in eine weitere Skiroute mündet. Laut Bachmayr-Heyda dürfte es diese Skiroute eigentlich gar nicht geben.

Bachmayr-Heyda fordert Einlenken

Im Bescheid zur Skigebietszusammenlegung Mellau-Damüls von 2006 sei ausdrücklich festgehalten, dass die Liftbetreiber Skifahrer so gut wie möglich daran hindern müssen, jenseits der bewilligten Pisten abzufahren. Darin heißt es: „Im Bereich der Bergstation der 6er-Sesselbahn ‚Ragaz‘ ist durch geeignete Absperrungen und Hinweise sicherzustellen, dass ein Abfahren außerhalb der bewilligten Piste, zB nach Laterns bzw. in Richtung Mellental, nicht möglich ist.“

Das wäre zu bewerkstelligen, indem die Liftbetreiber Schilder oder Absperrungen aufstellen. Laut Bachmayr-Heyda wurden die Absperrungen aber nur zum Teil errichtet. Und nicht nur das: Seit ein paar Jahren gebe es außerdem die - planierte - Skiroute Sünserjoch, die auch im Pistenplan bzw. in Werbeflyern ausgewiesen sei. Vom Liftbetreiber fordert der Landesvolksanwalt daher, die Piste nicht mehr zu präparieren, die Route aus dem Pistenplan zunehmen und die entsprechenden Schilder und Absperrungen aufzustellen. Das gelte auch für die neue Pro-Line, die mittlerweile in der Nähe der Skiroute Sünserjoch eröffnet wurde.

BH will sich Situation vor Ort anschauen

Bachmayr-Heydas Appell richtet sich vor allem auch an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die endlich darauf pochen müsse, dass der Bescheid von 2006 eingehalten werde. Bisher sei man dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so sein Vorwurf.

Dem widerspricht der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech. Seit 2011 achte man sehr genau auf die Einhaltung der Auflage. Die Liftbetreiber haben laut Zech zahlreiche Absperrungen und Informationstafeln aufgestellt, besonders schützenswerte Gebiete seien von den Skifahrern abgeschirmt. Der eigene Sachverständige sei zum Schluss gekommen, dass die Auflage erfüllt sei. Auf Drängen des Volksanwaltes wolle man sich die Situation vor Ort noch einmal genau anschauen. Sollte die Skiroute Sünserjoch tatsächlich offen sein, werde man ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, sagt Zech.

Liftbetreiber sehen kein Vergehen

Markus Simma, der Geschäftsführer der Seilbahnen Damüls, sagt auf Anfrage, man habe der Auflage sowohl inhaltlich als auch dem Sinn nach entsprochen. Die Kritik des Landesvolksanwalts könne er nicht nachvollziehen.

Markus Sturn, ORF Vorarlberg