Betreuung für Menschen mit Betretungsverbot

Der Bewährungshilfeverein Neustart hat ein Konzept zur Betreuung von Menschen, die mit einem Betretungsverbot belegt wurden, entwickelt. Man habe das Konzept bereits dem Land Vorarlberg vorgelegt, bestätigt Neustart-Leiter Winfried Ender.

Rund 300-mal pro Jahr wird in Vorarlberg ein Betretungsverbot ausgesprochen. Grund dafür ist in den meisten Fällen häusliche Gewalt. Weil Betroffene aber im Moment des Betretungsverbots noch keine nachweislichen Täter sind, gibt es für diese Menschen bisher kein Betreuungsangebot. Der Bewährungshilfeverein Neustart hat nun ein Konzept erarbeitet, wie diese Menschen trotzdem bereits betreut werden könnten.

Dreistufiges Betreuungsangebot

Dabei gehe es um ein dreistufiges Betreuungsangebot, wie Neustart-Leiter Winfried Ender erklärt: Für die akute Situation soll eine Beratungshotline eingerichtet werden, um die Betroffenen aufzufangen. Dann soll in den ersten 14 Tagen die Situation stabilisiert werden: Wie kommt der Betroffene an Kleidung, gibt es ein Besuchsrecht für die Kinder, wo kann der Betroffene übernachten? Die dritte Stufe wäre schließlich die freiwillige Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training oder bei einer gerichtlichen Verurteilung eine Betreuung durch Neustart.

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