Weiter Diskussion um Papamonat

Seit kurzem wird darüber diskutiert, ob es für alle einen gesetzlichen Anspruch auf den „Papamonat“ geben soll. Bisher haben ihn nur sechs Prozent der Väter in Anspruch genommen. Ganz besonders wenige sind es in Vorarlberg.

Seit der Papamonat im Jahr 2017 eingeführt wurde, haben ihn rund 300 Jungväter in Vorarlberg in Anspruch genommen. Selbst bei den Beamten des Landes, die eigentlich bereits einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, waren es zuletzt nur etwa ein Drittel der Väter, die den Papamonat konsumiert haben. Noch keinen gesetzlichen Anspruch gibt es in Unternehmen.

Diskussion über Papamonat

Der Papamonat ist in Österreich ein heißes Thema. Momentan wird diskutiert, ob es für alle einen gesetzlichen Anspruch geben soll.

In der Wirtschaftskammer hält man einen solchen auch nicht für sinnvoll: „Wir sehen einerseits keine Notwendigkeit, etwas gesetzlich zu regeln, was derzeit in der Praxis ohnehin schon sehr gut funktioniert“, sagt Direktor Christoph Jenny. „Andererseits würden durch einen Rechtsanspruch gerade kleine und mittlere Betriebe vielfach große Probleme bekommen, wenn sie relativ kurzfristig auf qualifizierte Mitarbeiter verzichten müssten.“

Familienverband will gesetzlichen Anspruch

Ganz anders sieht das der Familienverband. Die erste Zeit nach der Geburt sei für Väter wichtig, um eine Bindung zum Kind aufzubauen. Väter würden sich das auch immer stärker wünschen. Dass das Unternehmen in Schwierigkeiten bringen könnte, sieht man nicht: „Für mich sind das keine Argumente, das nicht umzusetzen“, sagt Doris Simma, Obfrau des Vorarlberger Familienverbands. Es gebe schließlich auch Ausfälle durch Krankenstände und bestimmte Sonderurlaubsformen.

Derzeit überlegt man, innerhalb der EU einen zehntägigen Anspruch einzuführen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es übrigens auf die dem Papamonat verwandte Elternkarenz. Sie dauert für jeden Elternteil mindestens zwei Monate, wenn sich Vater und Mutter die Karenz aufteilen.