Kapellmeister wegen Nacktfoto gefeuert

Ein Vorfall in einem Blasmusikverein im Oberland sorgt für Aufregung. Wie vol.at berichtet, soll der langjährige Leiter einer Musikkapelle einer minderjährigen Musikerin anzügliche Nachrichten und ein Nacktfoto geschickt haben.

Der Verein hat sich inzwischen vom besagten Kapellmeister getrennt, er arbeitet aber offenbar weiterhin als Musiklehrer in mehreren Musikschulen im Land.

Kapellmeister verschickt Nacktfoto

Ein Musikverein hat einen Kapellmeister entlassen, weil er einer 15-jährigen Musikerin ein Nacktfoto und anzügliche Nachrichten geschickt haben soll. Der Kapellmeister ist auch Musiklehrer an mehreren Musikschulen im Land.

Der Musikverein lehnt es ab, sich öffentlich zu äußern, man will verhindern, dass der betroffene Kapellmeister durch die Berichterstattung in den Medien identifiziert wird, sagt der stellvertretende Obmann des Vorarlberger Blasmusikverbands Othmar Müller gegenüber ORF Radio Vorarlberg.

Müller bestätigt, dass man sowohl mit dem Kapellmeister, der betroffenen Musikerin, ihren Eltern und anderen Jugendlichen im Musikverein gesprochen hat und die Angelegenheit einvernehmlich geklärt worden ist.

Sexting-Sujets

ORF

Das Versenden von Nacktfotos von sich selbst ist in Österreich per se nicht verboten, wenn Sender und Empfänger älter als 14 Jahre sind. Daher hat es auch keine Anzeige gegeben, so Müller. Ob die betroffenen Musikschulen informiert worden sind, konnte er aber nicht bestätigen.

Wer Nacktbilder einer Person an Dritte weiterschickt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Auch für den Empfänger kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Sexuell aufreizende Bilder von unter 18-Jährigen gelten als Kinderpornografie (§ 207a StGB), deren Besitz und Weiterverbreitung verboten ist und bestraft wird.

Wer ein Nacktfoto von unter 18-Jährigen weiterschickt, kann wegen Weiterverbreitung von Kinderpornografie belangt werden. Auch der Empfänger des Fotos kann sich wegen Besitzes strafbar machen.

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