Rauch fordert Gesetz für Kleinkindbetreuung

Für die Kleinkindbetreuung fehlt in Vorarlberg die gesetzliche Grundlage. Bisher wird dieser Bereich zwar über Verordnungen geregelt, diese reichten aber für klare Vorgaben nicht aus, sagt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch, dem es vor allem um Kontrolle und Qualitätsstandards geht.

Ein mutmaßlicher Misshandlungsfall in einer Kleinkindbetreuungs-Einrichtung hat vor kurzem die Diskussion in Vorarlberg angeheizt. Für den Kinder- und Jugendanwalt des Landes, Michael Rauch, ist es nun höchste Zeit, ein Gesetz für die Kinderbetreuung in Vorarlberg auf Schiene zu bringen. Die Forderung sei der Regierung seit fünf Jahren bekannt. Bei einem Kleinkind-Betreuungsgipfel im Herbst soll nun die Grundlage für ein solches Gesetz geschaffen werden. Dabei gehe es vor allem um Kontrolle und Qualitätsstandards, sagt Rauch.

Rauch: Qualitätsstandards auf Beiblatt geregelt

In Vorarlberg ist die gesetzliche Grundlage derzeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz untergebracht - und nicht wie in anderen Bundesländern in einem eigenen Kindergarten- und Kinderbetreuungsgesetz.

Und diese gesetzlichen Grundlagen seien sehr schmal ausgefallen, kritisiert Rauch, Qualitätsstandards seien nur auf einem Beiblatt geregelt. Das sei nicht haltbar. „Hier drängen wir darauf, dass eine klare und verbindliche Grundlage geschaffen wird - wie werden diese Kinder betreut, von wem werden sie betreut und wie wird das Aufsichtsthema wahrgenommen, wenn Beschwerden kommen“, sagt Rauch.

Verschiedene Möglichkeiten

Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung sieht der Kinder- und Jugendanwalt verschiedene Möglichkeiten: „Es gibt die Möglichkeit, das jetzige Kinder- und Jugendhilfegesetz zu novellieren und dann entsprechende Verbesserungen einzubauen, es gibt die Möglichkeit, den Bereich der Kleinkindbetreuung in einem eigenen Gesetz zu regeln - und es gibt die Möglichkeit, ein gemeinsames Gesetz für den Kindergarten und die Kleinkindbetreuung zu machen“. Er persönlich favorisiere die dritte Möglichkeit, sagt Rauch.

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