Feldkirch will am Bettelverbot festhalten

Die Stadt Feldkirch will am derzeitigen Bettelverbot festhalten. Diese rechtliche Position will sie auch vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Die Stadtvertretung hat einen Beschluss für diese Vorgangsweise gefasst.

SPÖ, Parteifreie und Grüne haben in der Stadtvertretung gegen den Beschluss gestimmt. Die Stadt will in einer sogenannten „Äußerung“ an den Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot rechtfertigen.

Es handle sich nicht um ein flächendeckendes Bettelverbot, sondern das Verbot gelte nur in einzelnen Teilen der Stadt, in denen es zu Missständen gekommen sei, so die Argumentation der Stadt.

In der Nähe von Kirchen und Geldautomaten

Passanten hätten die bettelnden Personen auch aufgrund der engen Gassen als aufdringlich empfunden, heißt es von Seiten der Stadt. Teilweise sei es zu Behinderungen gekommen. In der Nähe von Kirchen, Klöstern und Moscheen habe es zahlreiche Beschwerden gegeben - ebenso wie in der Nähe von Geschäftseingängen, bei Haltestellen oder in der Nähe von Geldautomaten.

Aktuell darf in der Nähe von Kirchen und Geldautomaten, im Eingangsbereich von Geschäften und unter den Arkaden nicht gebettelt werden. Bettelverbotsgegner sehen darin ein totales Bettelverbot.

Der Verfassungsgerichtshof prüft aufgrund von zwei vorliegenden Fällen das Bettelverbot der Stadt Feldkirch. Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt die aktuelle Verordnung, da es kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns bedeute. Das sieht der Landesvolksanwalt anders mehr dazu in Bettelverbot: Land unterstützt Feldkirch vor VfGH.