Neue Raumplanung: Ende der Begutachtungsfrist

Die Begutachtungsfrist für die Novellen zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz ist am Mittwoch ausgelaufen. Rund ein Dutzend Stellungnahmen sind laut Land eingegangen, positive und negative.

Die Novellen zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz sollen der Mobilisierung von Bauland dienen und die Anhäufung von Baugrund zur Spekulation verhindern. Bis Mittwochnachmittag sind in der Gesetzgebungsabteilung des Landes rund ein Dutzend Stellungnahmen eingegangen, sagt deren Leiter Matthias Germann. Von Bürgern nur in Einzelfällen, der Großteil stammt von Initiativen wie Vau/Hoch/Drei, Naturschutzrat, Verein Bodenfreiheit oder auch von Gemeinden. Es gebe positive Stellungnahmen, die die Instrumente zur Mobilisierung des Baulandes unterstützen, so Germann, aber auch negative, in denen noch mehr Möglichkeiten zur Rückwidmung verlangt würden.

Die Vorschläge werden jetzt geprüft und bewertet, frühestens Anfang Oktober können die neuen Gesetze im Landtag beschlossen werden.

Bauflächen nur befristet gewidmet

Durch die Novellierung des Raumplanungsgesetzes soll eine Baulandhortung in Vorarlberg künftig nicht mehr möglich sein, so der Plan der Landesregierung. Im Mittelpunkt der Novelle steht, dass Bauflächen künftig für sieben Jahre befristet gewidmet werden. Ausgenommen sind Grundstücke kleiner als 800 Quadratmeter.

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