Tödlicher Schuss: Kein Fremdverschulden
Der Vorfall hatte sich am Mittwochabend in einem Wohnhaus in Lustenau ereignet. Zunächst war unklar, wie es genau zu der tödlichen Schussverletzungen gekommen war. Das Landeskriminalamt ermittelte daher in alle Richtungen. Fest stand nur, dass es sich bei der Waffe um die Pistole des 59-jährigen Ehemanns der Frau handelte.
Wie die Polizei am Montagvormittag mitteilte, deuten die gewonnenen Erkenntnisse darauf hin, dass es sich um einen Suizid gehandelt hat. Auf die möglichen Gründe wurde nicht eingegangen. Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Frau seien jedoch nicht gefunden worden, heißt es aus dem Landeskriminalamt.
Waffe legal besessen
Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich auch der Ehemann des Opfers in der Wohnung. Er wurde laut Polizei als möglicher Täter ausgeschlossen. Auch einen Unfall hält die Polizei für wenig wahrscheinlich.
Der 59-Jährige hat die Tatwaffe legal besessen. Dieser Umstand könnte weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Sie wartet derzeit aber noch auf den vorläufigen Bericht der Polizei, der in Kürze nach Feldkirch geschickt werden soll.