Datenschutz neu: Folgen auch für kleine Betriebe

Im Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Sammeln von persönlichen Daten durch Unternehmen unterliegt dann strengen Regeln. Sonst drohen mitunter saftige Strafen. Auch kleine Betriebe sind betroffen.

Wer es in Zukunft verabsäumt, Kunden über die Erhebung personenbezogener Daten angemessen zu informieren, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen: Bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können sie betragen.

Datenschutz: Neue Verordnung

Ab Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, dann können Betriebe diese Daten nicht mehr so einfach sammeln.

„Grundsätzlich ist diese Regelung natürlich auf die Großen, wie Facebook, ausgerichtet“, sagt Herbert Tessadri von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. „Trotzdem kann es mit Untersuchungen, mit Unannehmlichkeiten verbunden sein, die man vermeiden kann, wenn man kleinste Dokumentationsaufgaben wahrnimmt.“

Zustimmung erforderlich

Bisher konnten nicht-sensible Daten - etwa Adressdaten - ohne eindeutige Zustimmung gespeichert werden. Das ändert sich ab Mai: Ohne eindeutige Bestätigung durch die Kunden dürfen dann keine Daten mehr verwendet werden. „In Zukunft muss jedes Unternehmen, das Daten verarbeitet, seine eigene Dokumentaion machen, seine eigenen Datenverarbeitungen dokumentieren“, so IT-Experte Christian Wally.

Die Kunden müssen zukünftig vor allem über Angaben informiert werden, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Das betrifft natürlich auch kleine und mittlere Betriebe, die sich oft noch nicht mit der Thematik beschäftigt haben. Wie man die Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, entsprechend umsetzen kann, ist u.a. bei der Wirtschaftskammer zu erfahren.

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