Millionenerbschaft: OGH bestätigt Urteil

Der Gerichtsstreit um eine Millionenerbschaft im Bezirk Feldkirch ist nun rechtskräftig entschieden: Das von den Pflegerinnen beeinspruchte Urteil in erster Instanz wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt: Im Jahr 2011 übernahmen zwei Frauen die Pflege eines sehr vermögenden, dementen Mannes. Wenige Wochen später standen sie als Alleinerbinnen in seinem Testament und beanspruchten nach dem Tod des Erblassers im Jahr 2014 das gesamte Vermögen. Die Verwandten sollten leer ausgehen.

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OGH-Urteil zum Erschaftsstreit

Zu sehen ist: Sanjay Doshi, Anwalt der Verwandten ( aus der „Vorarlberg heute“-Sendung vom 14. August 2017); Beitrag von Gernot Hämmerle, Michael Gartner, Jürgen Bereuter

Pflegerinnen gehen leer aus

Es folgte ein jahrelanger Gerichtsstreit. Im Sommer dieses Jahres fällte dann das Bezirksgericht Feldkirch ein Urteil zu Ungunsten der Pflegerinnen - mehr dazu in Erbschaftsstreit: Pflegerinnen gehen leer aus. Laut Gerichtsurteil war der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testamets im Jahr 2011 schlichtweg nicht mehr testierfähig. Der OGH hat das dieses erstinstanzliche Urteil nun bestätigt Das bedeutet: Die Pflegerinnen gehen definitiv leer aus. Rechtmäßige Erben sind Verwandte des Erblassers.