Verurteilt: NS-Symbole im Internet verwendet

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist ein 32-jähriger Deutscher am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Der Mann soll über mehrere Jahre hinweg im Internet NS-Symbole verwendet haben.

Aufgefallen und aufgeflogen war der Deutsche, weil er im Internet eine Handyhülle mit Hakenkreuz bestellt hatte. Der Angeklagte gab an, dass er sie einem Freund zum Geburtstag schenken wollte. Das Haus des Angeklagten wurde von der Polizei zweimal durchsucht, dabei fanden die Beamten im Keller eine Metallplatte mit SS-Zeichen und einen Pullover mit SS-Totenkopf.

Auf Internetplattformen zeigte er darüber hinaus die Reichskriegsflagge und SS-Runenzeichen, einschlägige Tätowierungen zierten den Körper des Mannes. Sein Profilbild bei „WhatsApp“ zeigte ein Porträt von Adolf Hitler.

Angeklagter pocht auf Privatsphäre

Nach dem Motiv für die Tat befragt, sagte der Angeklagte, er sei eben dumm gewesen und könne nicht sagen, warum er das alles gemacht habe. Auf die zentrale Frage des Gerichtes, welche Einstellung er grundsätzlich zum Nationalsozialismus habe, wollte der Mann keine Angaben machen. Zudem pochte er auf seine Privatsphäre.

Der 32-Jährige wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt. Als strafmildernd wurde das teilweise Geständnis des Mannes und seine Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend der lange Tatzeitraum und die vielen einzelnen Verstöße. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.