„Wahlkartenaffäre“: SPÖ prüft weitere Schritte

Für die Bludenzer SPÖ ist die „Wahlkartenaffäre“ rund um die Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahl noch nicht zu Ende: Sie will sich nicht damit abfinden, dass die Ermittlungen gegen ÖVP-Bürgermeister Josef „Mandi“ Katzenmayer eingestellt wurden.

Zum einen wollen die Sozialdemokraten eine mögliche Schadenersatzklage prüfen - inklusive Anwaltskosten für die Anfechtung des ersten Urnengangs hat die Wahlwiederholung die Partei rund 40.000 Euro gekostet. Zum anderen will man genau wissen, warum die Ermittlungen gegen Katzenmayer eingestellt wurden, erklärt Stadtparteiobmann Mario Leiter gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Mario Leiter Bludenz SPÖ

SPÖ Bludenz

Mario Leiter gibt sich kämpferisch

Katzenmayer habe in einem Interview zugegeben, dass er alles gewusst habe. Das sei Grund genug, nachzufragen, wieso die Ermittlungen eingestellt worden seien. Die SPÖ habe eine entsprechende Anfrage an die Staatsanwaltschaft gestellt. Je nach Antwort werde man dann prüfen, ob ein Fortsetzungsantrag gestellt werde.

Nicht rechtskräftig

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Anklagen Einspruch erheben.

Amtshaftungsantrag wird geprüft

Die SPÖ könnte laut Leiter auch einen Antrag auf Amtshaftung stellen. Es sei parteiintern aber noch nicht darüber beraten worden, ob das gewünscht sei. „Wir möchten der Stadt keinen weiteren Schaden zufügen“, so Leiter.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Bürgermeister-Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Vier Personen wurden angeklagt: eine Gemeindebedienstete und drei ÖVP-Wahlhelfer. Das Verfahren gegen Bürgermeister Katzenmayer wurde eingestellt.