Handybetreiber muss Verträge ändern

Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat bei einer Verbandsklage gegen die T-Mobile Austria GmbH einen Erfolg verbuchen können. Der Telefonanbieter muss verschiedenste Klauseln, die Konsumenten benachteiligen, aus den Verträgen nehmen.

Die Klage ging durch mehrere Instanzen, das Verfahren dauerte mehrere Jahre. Schlussendlich habe der Oberste Gerichtshof zugungsten der Kunden entschieden, sagt Konsumentenschützer Paul Rusching. Das Urteil beträfe zum Beispiel Klauseln zu Verzugszinsen, einseitige Vertragsänderungen durch den Betreiber und Nachzahlungen in Höhe von achtzig Euro für ein Gerät, wenn der Kunde seinen vertrag vorzeitig beende.

Derartige Klauseln sind laut Rusching absolut konsumenten-unfreundlich. Sieben von neun Klauseln wurden nun vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig für unzulässig erklärt. T-Mobile muss nun sofort die Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen umformulieren - im Gegensatz zu früher gibt es dafür keine viermonatige Frist mehr. T-Mobile-Kunden selbst müssen nicht aktiv werden, die Verträge werden vom Telefonanbieter angepasst.