Kindesentzug - was kann man tun?

Eine junge Mutter nimmt ihre Tochter, die sechs Jahre alte Elena, gegen den Willen des Vaters nach Wien mit. Beide Seiten fühlen sich im Recht. Fälle wie diese gibt es immer wieder - was kann man tun?

Elena (Name durch die Redaktion geändert, Anm.) lebte einst bei ihren Großeltern und ihrem Vater, um die Erziehung kümmerten sich vor allem die Großeltern. Zwei bis drei Tage im Monat verbrachte sie bei der Mutter. Als die Mutter schließlich nach Wien zog, nahm sie das Kind mit - sehr zum Unmut für den Vater und die Großeltern.

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Kind einfach mitgenommen

Die Eltern der sechs Jahre alten Elena sind zerstritten und leben getrennt. Die Mutter will aus Vorarlberg wegziehen und nimmt das Kind einfach mit.

Sie sagen, das Kind wolle wieder zurück nach Vorarlberg, es gehe ihm schlecht in Wien. Die Mutter kümmere sich kaum um das Mädchen. Die Mutter bestreitet die Vorwürfe: Sie sei aus Vorarlberg geflüchtet, weil sie vom Kindsvater und den Großeltern terrorisiert worden sei, weil sie einen neuen Freund habe. Pflegschaftsgericht, Polizei, Kinder- und Jugendhilfe haben bislang nicht eingegriffen.

Rauch appelliert an Vernunft

Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sagt zu dem Fall, ein Obsorgeberechtigter könne ein Kind durchaus mitnehmen, wenn er oder sie umzieht. Die zweite Partei habe dann lediglich das Recht auf Kontakt mit dem Kind. Eine gute Lösung für das Kind gebe es aber nur dann, wenn es eine Kooperation auf Elterneben gebe, was im vorliegenden Fall nicht zuzutreffen scheine.

Seien solche Konflikte auch mit Fachstellen nicht zu lösen, müssten sie vor Gericht entschieden werden. Optimal sei das nicht für ein Kind: „Solche Verfahren dauern sehr lang, solche Verfahren sind auch belastend, es kommt zu weiteren gegenseitigen Vorwürfen.“ Weitere gesetzliche Grundlagen, um Probleme wie diesem Herr zu werden, brauche es nicht. Stattdessen solle man an die Vernunft und das Verantwortungsgefühl der Eltern appellieren, so Rauch.