Garnmarkt-Streit: Droht Schadenersatzforderung?

Die Verbauung nördlich des Garnmarktes in Götzis sorgt weiter für Diskussionen. Am 19. März findet dazu eine Volksabstimmung statt. Die Befürworter des Projektes befürchten, dass es zu Schadenersatzforderungen kommen könnte, wenn das Projekt nicht umgesetzt wird.

Streitpunkt ist ein Grundstück im Norden des Garnmarkt-Areals in Götzis. Die Gegner des Projektes sehen mit der Bebauung die letzte Möglichkeit vertan, im Ortszentrum einen Park oder etwas Ähnliches zu errichten. Sie haben deshalb Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt - mehr dazu in - Genügend Unterschriften für Volksabstimmung (vorarlberg.ORF.at; 12.12.2016).

Volksabstimmung über Park in Götzis

Auf 19. März ist sie angesetzt: Die Volksabstimmung über den Gemeindepark am Garnmarkt in Götzis. Wie berichtet, haben die Grünen 1.400 Unterschriften gegen den Verbau und für den Erhalt der Grünfläche gesammelt.

Die Befürworter sehen das anders: Der Garnmarkt sei so nur „halbfertig“ und nicht abgeschlossen, sagt Alt-Bürgermeister Werner Huber. Sollte das Grundstück nördlich des Garnmarktes nicht bebaut werden, drohten zivilrechtliche Klagen und Schadenersatzforderungen. Von Anfang an sei ein Gebäude an dieser Stelle geplant gewesen, die Betreiber hätten fix damit gerechnet, dort bauen zu können. Auch eine Tiefgaragen-Zufahrt bis zum Grundstück sei bereits angelegt.

Geplant wäre auf dem Grundstück ein Mehrzweckgebäude mit Geschäften, Wohnungen und Büros. 40 Prozent soll Grünfläche bleiben.

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