Zahlreiche Änderungen bei der BP-Stichwahl

Ein neues Sonderwahlgesetz sorgt bei der erneuten Bundespräsidenten-Stichwahl für zahlreiche Änderungen, die sowohl Wähler als auch Wahlbehörden betreffen. Die Stichwahl-Wiederholung findet am Sonntag, 4. Dezember, statt.

Bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am kommenden Sonntag sind in Vorarlberg 271.687 Menschen wahlberechtigt. Das sind 1.261 mehr, als beim ersten Wahlgang. Möglich machte dies ein Nationalratsbeschluss, wonach am 4. Dezember auch wählen darf, wer zwischenzeitlich das Wahlalter von 16 Jahren erreicht hat.

Wesentliche Änderung: Ausweispflicht

Dies ist aber nicht die einzige Änderung, die nach der verfassungsgerichtlichen Aufhebung der ersten Stichwahl auf die Wählerschaft zukommt. Die für Wähler bedeutendste Änderung betrifft den Identitätsnachweis. Reichte bisher mitunter der behördliche Wahlausweis oder gar nur die eigene Bekanntheit, so gilt jetzt Ausweispflicht, erklärt Gernot Längle, Leiter der Landeswahlbehörde. Dafür darf der Wähler seinen Stimmzettel im Kuvert selbst in die Urne werfen. Kameras und andere Medien sind in Wahllokalen nicht mehr zugelassen.

Erste Ergebnisse erst nach 17 Uhr

Eine weitere Änderung betrifft die Teilergebnisse, erklärt Längle. Diese dürfen erst nach Schließung des letzten Wahllokals in Österreich bekannt werden, mit ersten Prognosen ist daher erst nach 17 Uhr zu rechnen. Und wegen der genaueren und damit zeitaufwendigeren Auszählung der Briefwahlstimmen könnte das vorläufige Endergebnis erst am Dienstag feststehen.

Noch nie bekam die Landeswahlbehörde so viele Anfragen wie bei dieser Bundespräsidenten-Wahl, sagt Längle. Gemeindewahlbehörden wollen noch letzte Unsicherheiten ausräumen, einige Wähler vermissen noch Wahlkarten. Die Sensibilität ist hoch, niemand will einen Fehler machen. „Es ist wie beim Skifahren,“ sagt der Landeswahlleiter, „man hofft, dass man nicht rausfliegt.“