Hohenemser Bordellstreit geht in neue Runde

In den seit Jahren andauernden Streit um ein mögliches Bordell in Hohenems kommt wieder Bewegung: Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat jetzt die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben.

Zurück zum Start heißt es für die Richter des Landesverwaltungsgerichts in Sachen Hohenemser Bordell. Der Bundes-Verwaltungsgerichtshof in Wien hat das Landeserkenntnis gegen das geplante Etablissement wegen Verfahrenswidrigkeiten aufgehoben. Durch die Aufhebung werden sich die Verwaltungsrichter in Bregenz nun erneut mit dem Bordell befassen müssen.

Gericht schließt illegale Prostitution nicht aus

Im Vorarlberger Sittenpolizeigesetzt heißt es, „dass Prostitution in ordentlich geführten Dirnenhäusern am wenigsten kriminalisiert“ und deren Kontrolle am besten möglich sei. Weiter heißt es, dass die Bewilligung für ein Bordell zu erteilen sei, wenn dadurch illegale Prostitution und Begleitkriminalität verdrängt werden könnten.

Hier hakt der Verwaltungsgerichtshof ein: Laut Landesverwaltungsgericht gibt es nämlich in Hohenems keine illegale Prostitution, also nichts zu verdrängen, und somit auch keinen Grund für eine Bordell-Bewilligung. Der Wiener Gerichtshof hingegen schließt illegale Prostitution aktuell nicht aus und fordert vom Landesverwaltungsgericht, dass dieses seine Argumente präzisiere.

Egger bleibt bei ablehnender Haltung

Der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) will an seiner ablehnenden Haltung nichts ändern. Der bisher verhinderte Bordellbetreiber Hermann Hahn hingegen sieht seine Chancen gestiegen, er hofft nun auf eine Genehmigung. In dem Fall wiederum will Egger das Erkenntnis beeinspruchen.

„Die Argumentation, dass durch ein legales Bordell weniger illegale Prostitution stattfinden würde, ist mehr als hanebüchen: Nach dieser Logik dürfte es im Baubereich auch keine Schwarzarbeit mehr geben. Es gibt sie aber“, so Egger in einer Aussendung. Er kritisiert das „schwammige Sittenpolizeigesetz“, das „fadenscheinige Bewilligungsargument“ gehöre gestrichen.

Langjähriger Streit durch mehrere Instanzen

Der Streit um das Hohenemser Freudenhaus währt schon fünf Jahre lang: Der Vorarlberger Geschäftsmann Hermann Hahn hatte im Mai 2011 vergeblich darum angesucht, in Hohenems ein Bordell errichten zu dürfen. Während Hahn mit allen Mitteln versuchte, seinen Plan umzusetzen, wehrte sich Vorarlbergs jüngste Stadt mit Händen und Füßen gegen eine Bordell-Ansiedlung am Rand ihres Gemeindegebiets. Die Vorarlberger Behörden hatten das Gesuch auf Eröffnung eines Bordells bereits Anfang 2012 mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz zum ersten Mal abgewiesen.

Dieses war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht, weshalb der VfGH den Bescheid aufhob. Im Juni 2014 beriet die Berufungskommission der Kommune abermals - mit dem gleichen Ausgang: Dem geplanten Bordellprojekt in der Gemeinde wurde erneut eine Abfuhr erteilt. Betreiber Hahn legte dagegen beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein, dieses wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung der Stadt Hohenems. Daraufhin rief Hahn den Verwaltungsgerichtshof an.

Kein Bordell in Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es bisher kein legales Bordell, womit auch die Prostitution - im Sittenpolizeigesetz „gewerbsmäßige Unzucht“ - verboten bleibt. Diese ist nämlich nur in einem Freudenhaus erlaubt.

Zuletzt war 2003 in der Bodensee-Gemeinde Hard ein Projekt am Widerstand der Gemeinde gescheitert. Schätzungen zufolge gibt es in Vorarlberg 75 bis 100 Geheimbordelle. Im benachbarten Schweizer Kanton St. Gallen werden hingegen zahlreiche legale Bordelle betrieben, viele von ihnen sollen im Besitz von Vorarlbergern stehen.

Links: