Liechtenstein beschleunigt Asylverfahren

Im Fürstentum Liechtenstein sollen Asylverfahren künftig schneller durchgeführt werden. Alle erstinstanzlichen Asylentscheidungen sind nun „Chefsache“. Im Fürstentum sind im Vorjahr 154 Asylgesuche gestellt worden.

Alle erstinstanzlichen Asylentscheide im Fürstentum Liechtenstein werden neu vom zuständigen Innenminister getroffen. Das ist ein zentraler Punkt der Revision des Asylgesetzes, die im Wesentlichen eine Beschleunigung der Verfahren bringen soll.

Die Revision wurde am Mittwoch vom 25-köpfigen Liechtensteiner Parlament, dem Landtag, einstimmig verabschiedet. Mit der Beschleunigung der Verfahren will das Fürstentum auf die steigende Zahl von Asylgesuchen reagieren.

Staatsgerichtshof ist letzte Instanz

Rascher abgewickelt werden sollen die Verfahren insbesondere dadurch, dass alle erstinstanzlichen Asylentscheidungen von der Regierung beziehungsweise vom zuständigen Regierungsrat gefällt werden. Zuständig in der gegenwärtigen Konstellation ist Vize-Regierungschef und Innenminister Thomas Zwiefelhofer.

Gegen erstinstanzliche regierungsrätliche Asylbeschlüsse soll auch künftig beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden können. Als letzte Instanz entscheidet unverändert der Staatsgerichtshof.

4,1 Gesuche auf 1.000 Einwohner

Kürzere Fristen sollen auch die Beschwerdeverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind außerdem sogenannte Unzulässigkeitsentscheide. Schweizer Staatsangehörige sowie Personen aus EWR-Ländern werden gar nicht erst zu den Asylverfahren zugelassen.

Im Fürstentum sind letztes Jahr 154 Asylgesuche gestellt worden. Das sind laut Behördenangaben 4,1 Gesuche auf 1.000 Einwohner. In der Schweiz wurden 39.500 oder 4,9 Asylgesuche pro 1.000 Einwohner eingereicht.