Altach gegen Shredder-Erweiterung bei Loacker

Die Gemeinde Altach spricht sich gegen eine Erweiterung der Shredder-Anlage beim Götzner Unternehmen Loacker Recycling aus. Laut Bürgermeister Gottfried Brändle (ÖVP) ist erst eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Der Verwaltungsgerichtshof habe bereits 2014 unmissverständlich festgestellt, dass eine Erweiterung der Shredder-Anlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei, so Brändle. Er wundere sich daher darüber, dass Loacker Recycling nun versuche, diese Vorschrift zu umgehen. Das UVP-Verfahren hätte laut dem Altacher Bürgermeister bereits vor zwei Jahren eingeleitet werden müssen.

Brändle: Alle rechtlichen Mittel ausschöpfen

„Im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte dann endlich einmal gesamthaft geprüft werden, ob dieser Standort in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern für den Betrieb einer Shredder-Anlage geeignet ist oder nicht“, sagt Brändle. Seiner Ansicht nach wäre eine UVP sowohl für Loacker Recycling als auch für die Gemeinde Altach eine einmalige Chance, die bisher diskutierten Argumente für und gegen den Standort einer objektiven Prüfung zu unterziehen.

Die Gemeinde Altach wird laut Brändle alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um eine Erweiterung des Shredder-Betriebes in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern zu verhindern. "Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen ist für uns höher zu stellen als die Profitmaximierung eines Unternehmens“, so der Altacher Bürgermeister.

Loacker Recycling hatte am Dienstag verkündet, die Shredder-Vorgaben durch das Land prüfen zu lassen. Die Schrott-Verarbeitungsmengen würden stetig zunehmen, deshalb sei wichtig zu wissen, ab welcher Menge die UVP-Pflicht bestehe - mehr dazu in Loacker lässt Shredder-Vorgaben prüfen.