Religiöse Symbole: AK empfiehlt Neutralität

In Ravensburg herrscht Aufregung, weil die Mitarbeiterinnen eines Drogeriemarktes kein Halskettchen mit einem Kreuz tragen dürfen. Auch in Österreich ist die Linie bei religiösen Symbolen am Arbeitsplatz strenger geworden. Die AK empfiehlt, Religionsneutralität zu vereinbaren.

Österreich gilt bei religiösen Symbolen traditionell als liberal. So gibt es, anders als in vielen westeuropäischen Ländern, kein Kopftuch-Verbot im öffentlichen Dienst. Bei der Verschleierung des Gesichts, also der Niqab, gibt es seit einer Woche aber eine strengere Linie. Die muslimische Mitarbeiterin eines Notars hatte geklagt, weil man ihr verboten hatte, einen Gesichtsschleier zu tragen.

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Diskussion um religiöse Symbole

Im Beitrag sehen Sie: Christoph Brenn, Sprecher des Obersten Gerichtshofes; Christian Maier Arbeitsrechtsexperte Arbeiterkammer Vorarlberg

Der Oberste Gerichtshof gab ihr nicht Recht. Der Grund sei, dass man für funktionierende Kommunikation nicht nur die Augen, sondern das ganze Gesicht erkennen müsse, sagt OGH-Sprecher Christoph Brenn - damit man die Mimik erkenne.

Religionsfreiheit: Ausnahmen möglich

Grundsätzlich gilt in Österreich das hohe Prinzip der Religionsfreiheit: Für seine Religion darf niemand diskriminiert werden. Zum Tragen von religiösen Symbolen bei der Arbeit gebe es keine gesetzliche Regelung, sagt der Arbeitsrechtsexperte Christian Maier von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Es gebe eben das Gleichbehandlungsgesetz, das die Religionsfreiheit schütze.

Gleichzeitig gibt es aber die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen - etwa dann, wenn es zum Schutz der Arbeitnehmer etwa in Industriebetrieben Kleidungsvorschriften gibt und deswegen beispielsweise kein Kopftuch oder kein Kreuz-Anhänger getragen werden darf. Solche Vorschriften dürfen aber nicht zum Unterdrücken von Religionen missbraucht werden.

EGMR entschied bereits

Es sollte zudem quasi eine Fairness unter allen Religionen geben, sagt Maier. Er empfiehlt, dass man Regelungen schafft - festgehalten etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung -, die die Religionsneutralität festhalte.

Was das Tragen von kleinen Kreuzen wie in Ravensburg betrifft, gibt es eigentlich schon eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, sagt der Rechtsexperte der Arbeiterkammer. Eine Arbeitnehmerin hatte sich zur Wehr gesetzt, weil ihr das Unternehmen verbat, ein dezentes Kreuz zu tragen. Die Frau bekam Recht. An dieser Entscheidung müsste sich auch ein etwaiger Rechtsstreit in Ravensburg orientieren.

Müller untersagt Tragen von Kreuz-Kettchen

In einem Müller-Markt in Ravensburg ist den Verkäuferinnen und Kassiererinnen untersagt worden, religiöse Symbole zu tragen - dazu gehört auch das Kreuz. Das gab eine Kassiererin bei einem Recherchebesuch der Schwäbischen Zeitung zu verstehen. Kunden drohten daraufhin mit einem Boykott, das Unternehmen wies die Vorwürfe via Facebook zurück.

In den Vorarlberger Müller-Filialen in Bürs und Götzis ist man hörbar erstaunt: Ein solches Verbot sei bei ihnen kein Thema. Insgesamt gibt es in Vorarlberg sieben Müller Filialen.