Kostenfalle Energie beim Wohnungskauf

Ein böses Erwachen hat es für Wohnungskäufer in Lochau nach wenigen Monaten gegeben: ihre Betriebskosten haben sich fast verdoppelt. Hintergrund ist ein Energie-Contracting-Vertrag. Der Bauträger hat die Energie-Versorgung ausgelagert.

Betroffen sind die Eigentümer der Wohnanlage marina:B in Lochau. Nach der ersten Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015 zeigte sich, dass die Betriebskosten enorm in die Höhe geschnallt sind. Für eine 160 Quadratmeter große Wohnung sind die Betriebskosten inklusive Rücklagen von 495 auf 883 Euro monatlich gestiegen, das bedeutet eine Nachzahlung von rund 2.000 Euro.

Vorwürfe der Käufer an den Bauträger

In den Vorverträgen sei das Energie-Contracting angekündigt gewesen, die Käufer hätten aber nicht gewusst, was auf sie zukommt, so Wohnungseigentümer Christian Zangerl im ORF Vorarlberg-Interview. Er wirft dem Bauträger vor, dass die Käufer zu wenig über das Contracting-Modell informiert worden sind.

Was bedeutet Energie-Contracting? Eine Erklärung der Wirtschaftskammer Österreich.

Der Bauträger, die projektart Errichtungsgesellschaft mbH, hat für das Haus mit neun Wohnungen einen Contracting-Vertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen. Damit wurde die Energieversorgung mittels Wärmepumpe sowie Service, Wartung, Betreuung und Versicherung ausgelagert.

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Die betroffenen Käufer erzählen

Im „Vorarlberg heute“-Beitrag sind die Käufer Christian Zangerl und Günther Dillig sowie Konsumentenberaterin Ulrike Stadelmann zu sehen.

AK: Modell für Käufer intransparent

Die Bauträger habe sich zumindest Teile der Errichtungskosten für die Heizanlage erspart, so Ulrike Stadelmann, Konsumentenberaterin der Arbeiterkammer, gegenüber dem ORF Vorarlberg. Ob er diese Ersparnis über den Kaufpreis an die Käufer weitergegeben hat, lasse sich schlecht bewerten. Der Bauträger dürfe die Käufer aber nicht im Glauben lassen, sie hätten die Heizung bezahlt.

Die Wohnungskäufer seien nicht über die wesentlichen Vertragspunkte informiert worden, sagt Stadelmann. Zudem habe der Bauträger das Contracting-Modell so formuliert, dass es für die Käufer intransparent und nicht eindeutig sei. Auch eine Vertragsdauer von 20 Jahren sei laut Obersten Gerichtshof OGH unzulässig.

Verträge werden aufgelöst

Die Verträge werden nun aufgelöst. Gespräche mit dem Bauträger hat es nicht gegeben. Käufer Zangerl sagt, der Bauträger wolle nicht mit ihm reden. Dieser war auch für den ORF Vorarlberg nicht erreichbar. Nun sind die Anwälte mit der Rückabwicklung der Verträge und der Rückforderung der Betriebskosten beschäftigt. Nach Angaben der Arbeiterkammer ist das Haus in Lochau kein Einzelfall.