BP-Wahl: Bregenzer Wahlleiter beklagt Zeitdruck

Der Verfassungsgerichtshof hat für Mittwoch vier Zeugen aus der Bezirkswahlbehörde Bregenz geladen. Der für die Auszählung der Briefwahlstimmen zuständige Beamte räumte die vorzeitige Öffnung von Wahlkarten ein und begründete das mit Zeitdruck.

Mit der Öffnung der Wahlkarten habe man bereits um 8.00 Uhr begonnen, eine Stunde vor dem gesetzlich vorgesehenen Termin. Insgesamt dürften rund 1.500 von 9.523 Wahlkarten frühzeitig geöffnet worden seien, sagte der Bezirkswahlleiter am Mittwoch vor dem VfGH. Aufgeschlitzt worden seien lediglich die Über-Kuverts, nicht die darin enthaltenen, eigentlichen Wahlkarten-Kuverts.

Es habe sich dabei um eine eigenständige Entscheidung der drei zuständigen Mitarbeiter gehandelt. Er selbst habe die Öffnung nicht überwacht. Als Grund für die frühzeitige Öffnung führte der Bezirkswahlleiter Zeitdruck an, das Briefwahlergebnis möglichst schnell vorzulegen. Bregenz sei nämlich unter den letzten vier Bezirken gewesen. Im Nachhinein habe er von einem Anruf aus dem Innenministerium erfahren: „Ich habe gehört, dass der Minister das Wahlergebnis verlautbaren wollte.“

Kein Hinweis auf Manipulationen?

Neben dem Bezirkswahlleiter waren auch Wahlbeisitzer von FPÖ, Grünen und SPÖ geladen. Der Wahlbeisitzer der FPÖ sagte, teilweise habe ein BH-Mitarbeiter schon am Abend des Wahlsonntags mit dem Aufschlitzen der Kuverts begonnen. Er wisse nicht, ob es dafür einen Ermächtigungsbeschluss gegeben habe. Hinweise auf Manipulationen habe er aber keine.

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Wahlanfechtung: Bregenzer vor VfGH

Im Beitrag sehen Sie: Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt Alexander Van der Bellen; Andreas Mayer-Bohusch, ORF

Der Wahlbeisitzer der Grünen sagte, alle hätten die vorzeitige Öffnung der Briefwahl-Überkuverts durch BH-Mitarbeiter für okay befunden. Ausgezählt worden sei in Zweier-Teams aus BH-Mitarbeitern und einen Wahlbeisitzer, Missbrauch sei ihm keiner aufgefallen. Auf eine Befragung des ebenfalls geladenen SPÖ-Wahlzeugen verzichteten die VfGH-Richter anschließend.

FPÖ brachte Wahlanfechtung ins Rollen

Die Freiheitlichen haben die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl ins Rollen gebracht. Bei der Stichwahl am 22. Mai unterlag FPÖ-Kandidat Norbert Hofer nur knapp Alexander Van der Bellen, der von den Grünen unterstützt wurde.

Die für die Bundespräsidentenwahl geltende Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass Briefwahlkarten erst am Tag nach der Wahl von der Bezirkswahlbehörde ausgezählt werden dürfen. Die Parteien nominieren in diese Behörde ihre Vertreter. Sie unterstützen die Beamten beim Auszählen und bestätigen dann per Unterschrift den ordnungsgemäßen Ablauf.

Große Zahl an Wahlkarten

In der Stichwahl-Anfechtung der FPÖ werden nur Unregelmäßigkeiten im Bezirk Bregenz behauptet. In den anderen drei Bezirken war also offenbar alles in Ordnung. Allein im Bezirk Bregenz wurden über 10.000 Wahlkarten ausgegeben - mehr, als in der Landeshauptstadt am Wahltag Stimmen an den Urnen abgegeben haben - mehr dazu in Anfechtung: Kuverts in Bregenz zu früh geöffnet?.

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