Strafe gegen Bettlerin aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat eine von der Behörde verhängte Geldstrafe von 200 Euro samt Strafverfahren gegen eine Bettlerin aufgehoben. Die BH Dornbirn hatte gegen die Bettlerin eine Geldbuße wegen aggressiven Bettelns verhängt.

Die Frau hatte im November 2014 in einer Dornbirner Tiefgarage mit ausgestreckten Händen um Geld gebettelt. Da sie dabei Passanten weder angegriffen, beschimpft oder verfolgt habe, sei der Tatbestand des aufdringlichen oder aggressiven Bettelns nicht gegeben, so das Verwaltungsgericht. Gegen das Erkenntnis ist kein Rechtsmittel möglich.

40 Verwaltungsstrafverfahren

Das Landesverwaltungsgericht behandelt derzeit 40 Beschwerden von Bettlern. Die Notreisenden wehren sich gegen hohe BH-Strafen. Die Polizei wirft ihnen vor, aggressiv oder organisiert gebettelt zu haben. Die Beschuldigten verweisen dagegen auf die Menschenrechtsdeklaration, wonach es erlaubt ist, öffentlich auf die eigene Not aufmerksam zu machen. Das Landessicherheitsgesetz verbietet lediglich aggressives oder organisiertes Betteln. Was Vorarlberg darunter versteht, wird im Gesetz beispielhaft aufgelistet, etwa das Nachgehen, am Ärmel zupfen oder von Haus zu Haus betteln.

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