Weiter Warten auf rechtskräftige Urteile

Die Urteile gegen zwei Angeklagte im Testamentsfälscher-Prozess sind immer noch nicht rechtskräftig. Die gerichtliche Ausfertigung der schriftlichen Urteilsbegründungen verzögert sich, auch weil Richterin Rott längere Zeit im Krankenstand ist.

Mehr als fünf Jahre nach Auffliegen der Testamentsaffäre ist noch immer nicht absehbar, wann die letzten Urteile im Strafprozess rechtskräftig werden. 2009 wurden die Fälschungen am Bezirksgericht Dornbirn bekannt. Der erste Strafprozess in Salzburg gegen zehn Angeklagte erfolgte 2012. Wegen Mängeln in der Urteilsbegründung wurden fünf Urteile vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben.

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Beim neuerlichen Prozess im Sommer dieses Jahres wurden dann wieder alle Angeklagten schuldig gesprochen. Mittlerweile sind acht von zehn Urteilen rechtskräftig. Die beiden Ausnahmen sind das Urteil gegen den ehemaligen Gerichtsbediensteten Kurt T. und gegen die prominenteste Angeklagte, die Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz. Sie soll eine Testamentsfälschung in Auftrag gegeben haben und wurde zu 32 Monaten teilbedinger Haft verurteilt.

Anwalt hat Berufung angekündigt

Auch bei der neuerlichen Urteilsverkündung im Juli 2014 hat ihr Anwalt Bertram Grass Berufung angemeldet. Doch die schriftliche Ausfertigung der Urteilsbegründung lässt auch viereinhalb Monate nach der Urteilsverkündung noch auf sich warten. Salzburgs Gerichtspräsident Hans Rathgeb sagt auf ORF-Anfrage, das sei für einen solch komplizierten Fall nicht verwunderlich. Außerdem sei die zuständige Richterin Christina Rott längere Zeit im Krankenstand. Ob die schriftliche Ausfertigung noch vor Jahresende fertig wird, ist daher offen.

Sollten die Verurteilten die Urteile neuerlich beeinspruchen und bis zum Obersten Gerichtshof gehen, dann ist mit einem endgültig rechtskräftigen Urteil kaum vor Mitte 2015 zu rechnen.

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