Geflügelpest: Landesveterinär beruhigt

Wegen der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest, ist am deutschen Bodenseeufer eine Stallpflicht für Federvieh angeordnet worden. Die Aufsichtsbehörde in Vorarlberg gibt Entwarnung. Hierzulande gebe es keinen Verdachtsfall. Kontrollen würden eine Einschleppung umgehend offenlegen.

Das deutsche Bundesforschungs-Institut für Tiergesundheit warnt vor einer Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel. Als Vorsichtsmaßnahme wurde am Bodensee-Ufer in Baden-Württemberg eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Bayern und Vorarlberg sehen keine Notwendigkeit, sich anzuschließen.

Der oberste Tierarzt Vorarlbergs, Norbert Greber, sagt, es gebe hier in der Region weder einen Anlass- noch einen Verdachtsfall. Daher sei auch kein Bedarf vorhanden, für eine Stallpflicht für Geflügel entlang des Vorarlberger Bodenseeufers.

„Wächterenten“ geben Aufschluss

Die Behörde kontrolliere seit der Vogelgrippe-Welle im Jahr 2006 regelmäßig die Wildvogelbestände. Am Rheindamm werden zu Untersuchungszwecken zehn „Wächterenten“ gehalten. Diese haben Kontakt mit Wildvögeln. Durch regelmäßigen Tupferproben und Blutabnahmen könnte man sofort erkennen, wenn ein Virus eingeschleppt werde, ist Greber überzeugt.

Bisher habe man in Vorarlberg ein- bis zwei Mal pro Jahr einen HN-Virus nachweisen können. Dabei habe es sich immer um einen wenig gefährlichen Influenza-Stamm gehandelt, so der Landesveterinär.