Etappensieg im Taxistreit

Im langjährigen Taxistreit mit der Schweiz haben die Vorarlberger Unternehmen nun einen juristischen Sieg errungen. Ab sofort dürfen sie und andere ausländische Taxiunternehmen wieder Gäste am Flughafen Zürich aufnehmen.

Die Regelung gilt zumindest während der 90 Tage im Jahr, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erlaubt sind. Das hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden. Der Streit um die Taxifahrten ab Zürich Kloten dauert bereits seit Mitte 2010. Grund dafür ist ein Staatsvertrag aus dem Jahr 1958, auf den sich die Schweizer Taxifahrer berufen.

Das darin festgehaltene Verbot untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus Österreich und Deutschland das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Die Durchsetzung der Bestimmung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition gefordert. Mitte 2010 erklärte die Stadt Kloten, das Verbot ab Anfang 2011 umsetzen zu wollen, wogegen sich die Vorarlberger und süddeutsche Wirtschaft seither auf politischer und rechtlicher Ebene zur Wehr setzte.