Vier Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist am Montag ein 47-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll sein Patenkind mehr als ein Jahr lang zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen haben.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, er gestand vor Gericht alle dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzenden Handlungen zu. Sie sollen begangen worden sein, wenn der Bub seinen Paten und dessen Sohn besuchte. Aufgehört hätten diese Übergriffe, als der damals 12-jährige Bub drohte, seinen Eltern davon zu erzählen. Der Bub ist laut Gutachten sehr sensibel und leidet schwer unter den Übergriffen, auch Dauerfolgen seien nicht auszuschließen.

Der Strafrahmen für solche Taten beträgt fünf bis 15 Jahre Haft. Wegen des sofortigen Geständnisses des Angeklagten und der sofortigen Anerkennung der Privatbeteiligtenforderung von über 38.000 Euro unterschritt der Richter die Mindeststrafe: Geständnisse seien bei Sexualdelikten sehr rar, und er wolle mit diesem Urteil ein Zeichen setzen, sagte er. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.