Städte wollen einheitliche Bettelregelung

Obwohl aggressives Betteln untersagt ist, klagen vor allem die Bürgermeister der Städte über Probleme mit Bettlern. Anlässlich des am Mittwoch beginnenden Städtetages soll nun über einheitliche Regelungen für alle österreichischen Städte diskutiert werden.

Im Oktober hat der Landtag das generelle Bettelverbot in Vorarlberg aufgehoben. Dieser Schritt musste nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs getan werden. Aber obwohl aggressives und organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern weiter untersagt sind, klagen vor allem die Bürgermeister der Städte über zunehmende Probleme mit Bettlern. Anlässlich des am Mittwoch beginnenden Städtetages soll nun über einheitliche Regelungen für alle österreichischen Städte diskutiert werden.

Der Anstoß für eine möglicherweise österreichweit einheitliche Regelung gegen Betteln in den Städten kommt aus Tirol. Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (ÖVP) will die Bettler-Thematik anlässlich des Städtetages ab Mittwoch in Graz mit ihren Amtskollegen besprechen, denn es mache keinen Sinn, wenn sich jede Stadt Österreichs selber eine Lösung sucht, so Oppitz.

Linhart würde Regelung begrüßen

Für Markus Linhart (ÖVP), den Bregenzer Bürgermeister und Vizepräsidenten im österreichischen Städtebund, ist dies eine absolut verfolgenswerte Idee. Denn nach der Aufhebung des generellen Bettelverbotes habe es in der Landeshauptstadt zum Teil massive Probleme gegeben - auch mit organisierten Bettelbanden, etwa aus Rumänien.

Mittlerweile sei die Lage wieder etwas ruhiger, so Linhart. Man habe aber nach wie vor zivile Kräfte im Einsatz, die ein Auge auf Bettler hätten. Für Linhart würden deshalb klare und einheitliche Regeln Sinn machen. Der Bürgermeister stellt aber klar, dass es nicht darum gehe, eine Gruppe von Personen aus der Stadt wegzubekommen.

Die Frage, die sich für Linhart aber stellt, ist, wer eine solche Regelung erlassen kann. Die Städte hätten dafür keine Kompetenz. Ein einheitliches Gesetz könnten entweder die Länder miteinander ausverhandeln und in den jeweiligen Landtagen beschließen, oder der Bund erlässt ein Bundesgesetz.

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