Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht

Der Landtag hat am Mittwoch einstimmig den dritten Teil des Demokratiepakets beschlossen. Ab der kommenden Legislaturperiode können Untersuchungsausschüsse auch von einer Minderheit im Landtag - nämlich von drei Abgeordneten einer Fraktion - verlangt werden.

Für die Untersuchungsausschüsse gibt es eine Reihe von Regelungen, auf die sich die Fraktionen in einem - wie von allen Parteien wiederholt betont - „konstruktiven Prozess“ geeinigt haben. Dazu war eine Änderung der Landesverfassung nötig. So können in Vorarlberg künftig drei Abgeordnete einer im Landtag vertretenen Partei einmal pro Legislaturperiode die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen, in dem die Partei auch den Vorsitz führt.

Es ist dies im Bundesvergleich nach Salzburg die niedrigste Schwelle, die ein Landtag zur Bestellung eines U-Ausschusses vorsieht. In Salzburg können U-Ausschüsse von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder einmal in der Legislaturperiode von jeder Landtagspartei unabhängig von der Anzahl ihrer Abgeordneten eingesetzt werden. Tirol legt dieser Forderung die Unterstützung von zehn Abgeordneten und eine Prüfung durch den Landtagspräsidenten zugrunde, die Steiermark setzt einen Antrag von einem Drittel der Landtagsabgeordneten voraus.

Landtag beschließt Untersuchungsgegenstand

Der Untersuchungsgegenstand wird in Vorarlberg vom Landtag beschlossen, wobei gegen den Willen der Antragsteller nur eine Konkretisierung des Themas möglich ist. Zur gleichen Zeit darf nur ein U-Ausschuss eingesetzt werden, dessen Tätigkeit ist zeitlich auf maximal 15 Monate begrenzt.

Spätestens fünf Monate vor einer Landtagswahl muss das Verfahren beendet sein, und es darf auch kein neuer U-Ausschuss einberufen werden. Die Größe des Gremiums richtet sich nach dem größten sonstigen Ausschuss des Landtages, das sind derzeit 14 Mitglieder. Der Obmann, der von der antragstellenden Partei vorgeschlagen wird, kann künftig mit einfacher Stimmenmehrheit im Landtag gewählt werden. Bisher sieht die Wahl in anderen Ausschüssen eine Dreiviertelmehrheit vor. Zur Unterstützung wird dem Vorsitzenden ein unabhängiger Experte als Verfahrensanwalt zur Seite gestellt.

Viel Lob der Parteien füreinander

Erwartungsgemäß bezeichneten alle Parteien den dritten Teil des Demokratiepakets als einen Weg in die richtige Richtung und wurden nicht müde, sich gegenseitig bei ihren sonstigen Kontrahenten für die konstruktive Zusammenarbeit zu bedanken. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück nannte das „U-Ausschuss-Minderheitenrecht“ einen „krönenden Abschluss eines intensiven parlamentarischen Prozesses“ und bezeichnete den Beschluss als „ein Entgegenkommen an die Opposition, um die 2012 in Gang gesetzte Landtagsreform zu einem guten Abschluss zu bringen.“

Nur kleine Abweichung vom Kuschelkurs

Seinem Appell an die Oppositionsparteien, das neue Instrument vernünftig und mit Augenmaß einzusetzen und frei nach Shakespeare nicht „jedes Fürzlein zum Sturm zu erheben“, wofür er eine Rüge von Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer (ÖVP) einkassierte, begegneten Grünen-Klubobmann Johannes Rauch und sein FPÖ-Kollege Dieter Egger mit beruhigenden Worten. Rauch etwa versicherte, mit dieser neuen Möglichkeit sorgfältig umzugehen, und zwar aus Eigeninteresse. Er werde nicht so blöd sein, sich dieses Instrumentes durch Nebensächlichkeiten zu berauben. Egger betonte, die Zeit sei reif gewesen, die Kontrollrechte auf europäischen Stand zu setzen. Genau genommen sei ein U-Ausschuss als Minderheitenrecht eine Selbstverständlichkeit.

Einzig SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch kam in seiner Rede zumindest ein wenig vom politischen Kuschelkurs seiner Kollegen ab. Er hätte sich gewünscht, dass U-Ausschüsse öffentlich abgehalten werden, eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof bereits von einem Landtagsklub und nicht von neun Abgeordneten gefordert werden kann und Landtagsabgeordnete im Landtag Akteineinsicht bekommen. Dies sei aber nicht so essenziell gewesen, um darüber streiten zu müssen. Er hoffe aber auf eine diesbezügliche Annäherung in den kommenden fünf Jahren.

Disput über Genehmigungsverfahren

Ist man bei Baugenehmigungen vom Wohlwollen der Bürgermeister abhängig oder laufen die Genehmigungsverfahren rechtlich korrekt und objektiv ab? Darüber ist am Mittwochnachmittag im Landtag ein Streit zwischen Opposition und Regierung entbrannt. Anlass war ein FPÖ-Antrag zur Abschaffung der Berufungskommission in den Gemeinden.

Seit der Einführung des Landesverwaltungsgerichts sei die Berufungskommissionen überflüssig. Schaffte man sie ab, sei der Instanzenweg für Bauherren kürzer und erhöht die Rechtssicherheit, so FPÖ-Abgeordneter Kinz.

Außerdem könne man so das Problem allfälliger Willkür durch Bürgermeister lösen, so Grünen-Chef Rauch. Und diese Willkür existiere, erklärt er. Das stimme alles nicht, konterte ÖVP-Abgeordneter Kucera. Nur 1 Prozent der Entscheide werde angefochten.

Der Antrag der FPÖ wurde von der ÖVP gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.