Strafe möglich: Vorzeitig für EU-Wahl plakatiert

FPÖ und Grüne haben vorzeitig Wahlplakate für die EU-Wahl aufgestellt. Beide Landtagsparteien sprechen von einem Fehler ihrer Bundesparteien. Ein Verwaltungsstrafverfahren wird geprüft, die Höchststrafen betragen 29.000 Euro.

Mit Zustimmung aller Landtagsparteien ist im vergangenen November beschlossen worden, bei allen Wahlen die Plakatierungsfrist von sechs auf vier Wochen vor dem Wahltag zu verkürzen. Für die EU-Wahl beginnt diese Frist am kommenden Sonntag.

Per Presseaussendung machte die SPÖ darauf aufmerksam, dass sich FPÖ und Grüne nicht an diese Beschränkung halten. Bereits am Mittwoch standen in Bregenz Dreiecksständer mit Wahlwerbung von FPÖ und Grünen.

FPÖ und Grüne wollen Entfernung der Plakate

Man habe die Bundespartei auf den Fehler aufmerksam gemacht und das Entfernen der Plakate verlangt, so Grünen-Obmann Johannes Rauch. Die von den Bundes-Grünen beauftragte Plakatfirma habe offensichtlich von der kürzeren Frist in Vorarlberg nichts gewusst.

Im Laufe des Donnerstags würden alle Wahlplakate entfernt werden, so Rauch. Damit seien Mitarbeiter eines Langzeitarbeitslosenprojekts beauftragt.

Der Frühstart der Freiheitlichen sei sein Fehler, so FPÖ-Landesgeschäftsführer Gerhard Dingler. Ihm sei in der Information der Bundespartei der zu frühe Aufstellungstermin nicht aufgefallen.

In der Nacht auf Donnerstag habe die von der Bundespartei beauftragte Firma die rund 35 vorzeitig aufgestellten Dreiecksständer wieder entfernt, so Dingler. Schneller sei es nicht gegangen, die Firma sei eigens aus Tirol wieder zurückgekommen.

Kritik der ÖVP an Opposition

Auch die SPÖ, die auf die Verstöße aufmerksam machte, ist diesbezüglich nicht fehlerfrei. In Bürs wurde am Mittwoch ein großes mobiles Plakat halb beklebt. Es sei aber wieder entfernt worden, nachdem der Irrtum bemerkt worden sei, so SPÖ-Landesgeschäftsführer Reinhold Einwallner.

Verärgert zeigte sich ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz . Wenn sämtliche Oppositionsparteien die Frist ignorieren würden, um sich einen kleinen Vorteil zu verschaffen, stelle sich schon die Frage, ob es sich nicht um eine koordinierte Allianz der Ignoranz handele.

Erhebungen der Bezirkshauptmannschaft

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat am Mittwoch mit Erhebungen begonnen und wird die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens prüfen. Bei besonders schweren Verfehlungen drohen Höchststrafen bis 29.000 Euro.

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