Schweizer stimmen für Kopftuch-Verbot an Schule

In der benachbarten Schweizer Gemeinde Au-Heerbrugg haben am Sonntag die Bürger für ein Kopftuch-Verbot an der Primarschule gestimmt. Anlass für das SVP-Referendum waren zwei muslimische Mädchen aus Somalia, die dort zur Schule gehen.

Die Stimmberechtigten haben dem SVP-Referendum mit 990 gegen 506 Stimmen klar zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 37, 4 Prozent.

Verbot wurde im Vorjahr aufgehoben

Im vergangenen Sommer wurden die beiden Mädchen aus Somalia, elf und zwölf Jahre alt, von der Schule im St. Galler Rheintal verwiesen, da sie das Kopftuch nicht ablegen wollten. Die Empfehlung dazu kam vom St. Galler Erziehungsrat. Nach Protesten in der Gemeinde hob der Schulrat das Kopftuch-Verbot wieder auf.

Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig, argumentierte die Schulbehörde. „Wir als Schule wollen die Kinder in die Gesellschaft integrieren. Ich glaube mit Toleranz und Offenheit kommen wir weiter als mit Ausschluss und Intoleranz“, so Schulratspräsident Walter Portmann gegenüber dem ORF.

Die SVP war anderer Meinung und ergriff das Referendum. Sie forderte eine „gleiche Behandlung für alle“. Es gebe in der Schule nämlich ein generelles Kopfbedeckungsverbot.

Schulrat muss Verfügung erlassen

Das Abstimmungsresultat sei eindeutig, sagte Schulratspräsident Portmann, der Schulrat müsse nun eine entsprechende Verfügung erlassen. Die betroffene Familie werde nächste Woche über den Entscheid informiert.

Die Eltern der beiden Mädchen hätten die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. „Falls sie dies tun, hat dies aufschiebende Wirkung und das Kopftuchverbot kann nicht vollzogen werden“, sagte Portmann.

Rechtslage ist weiterhin unklar

Doch auch nach dem Ja zum Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg bleibt die Rechtslage unklar. Zwar hatte das Schweizer Bundesgericht im Juli 2013 entschieden, dass zwei mazedonische Mädchen den Unterricht in der Thurgauer Gemeinde Bürglen mit Kopftuch besuchen dürfen.

Beim Entscheid stützte sich das Bundesgericht aber auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Die Grundsatzfrage, ob ein Kopftuchverbot an Schulen gegen die Schweizer Verfassung verstößt, ließ das Bundesgericht offen.

Die kantonale SVP will die Rechtsunsicherheit in St. Gallen beenden und hat im September 2013 eine Motion (eine Art parlamentarischen Vorstoß) eingereicht. Der Vorstoß über Bekleidungsvorschriften in der Volksschule, der auf ein Kopftuchverbot abzielt, wird voraussichtlich in der Februar-Session des Kantonsrats behandelt.

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