Damülser Seilbahnen in Rechtsstreit verwickelt

Die Damülser Seilbahnen und der ehemalige Geschäftsführer Wolfgang Beck sind in einen millionenschweren Rechtsstreit verwickelt. Grund ist nach Angaben der Wirtschaftspresseagentur eine Bankgarantie, die die Seilbahnen dem langjährigen Geschäftspartner Wintertechnik Engineering gaben.

Rund um die Damülser Seilbahnen GmbH & Co KG ist seit dem Sommer 2013 ein millionenschwerer Rechtsstreit am Landesgericht Feldkirch anhängig, berichtet die Wirtschaftspresseagentur. Hintergrund sind von dem Seilbahnunternehmen freigegebene Bankgarantien für die Wintertechnik Engineering GmbH in Pottendorf (NÖ) in Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Euro.

Vergleichsgespräche laufen

Konkret hat die Raiba Region Baden im Juni 2013 am Landesgericht Feldkirch eine Klage gegen die Raiba Au mit einem Streitwert in Höhe von drei Millionen Euro eingebracht. Das bestätigte Klaus Schurig, stellvertretender Pressesprecher am Landesgericht Feldkirch, auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com. Etwa einen Monat später brachte die Raiba Region Baden zudem eine Klage gegen die Damülser Seilbahnen GmbH & Co KG ebenfalls am Landesgericht Feldkirch ein. In diesem Fall geht es um einen Streitwert von etwa 1,3 Millionen Euro, wie Schurig bestätigte. Die nächste Verhandlung in diesem Rechtsstreit findet Mitte März 2014 statt. Derzeit gebe es diesbezüglich außergerichtliche Vergleichsgespräche zwischen den beteiligten Parteien, so Schurig.

Raiba-Vorstandsdirektor: „Geschäft ist das Problem“

Thomas Bayer, Vorstandsdirektor der Raiba Au, also des Garantiegebers, erklärte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur, dass man mit der Raiba Region Baden, also dem Garantienehmer, Stillschweigen rund um diesen Rechtsstreit vereinbart habe. Nur so viel könne man als gemeinsame Position der beiden Raiffeisenbanken mitteilen: „Das diesem Rechtsstreit zugrunde liegende Geschäft zwischen den Damülser Seilbahnen und Wintertechnik Engineering ist das Problem, das die beiden Parteien klären müssen. Dann erledigt sich automatisch auch die Klage der Raiba Region Baden wegen der Bankgarantien.“

Marbod Lingenhöle, Beiratsvorsitzender der Damülser Seilbahnen, bestätigte den Rechtsstreit. Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens wollte Lingenhöle keine weiteren Details nennen. Er bestätigte jedoch auch, dass es außergerichtliche Vergleichsgespräche zwischen den beiden Raiffeisenbanken sowie den Damülser Seilbahnen und Wintertechnik Engineering noch vor dem nächsten Verhandlungstermin gebe.

Beck: „Schulden Wintertechnik keinen Cent“

Wolfgang Beck, der rund 18 Jahre lang als Geschäftsführer der Damülser Seilbahnen tätig war, erklärte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur, dass diese Causa auf das Jahr 2010 und ein oder zwei Folgejahre zurückgehe. Damals habe er über die Raiba Au und in weiterer Folge zu einem kleineren Teil auch über die Sparkasse Bregenz der Wintertechnik Engineering GmbH vier Bankgarantien in Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Euro ausgestellt.

„Wir haben mit Wintertechnik etwa 15 Jahre lang nahezu problemlos zusammengearbeitet. Das Unternehmen hat einen Großteil der Beschneiungsanlagen in Damüls installiert“, so Beck. Zusammengefasst sei es bei diesen Bankgarantien darum gegangen, dass die Damülser Seilbahnen der Firma Wintertechnik bestätigten, auch in Zukunft bei verschiedenen Projekten mit einer Auftragssumme in der genannten Höhe zusammenzuarbeiten. „Dabei ging es also um Geschäfte in der Zukunft, die allerdings noch gar nicht spruchreif waren. Ich möchte deshalb nachdrücklich betonen, dass die Damülser Seilbahnen der Firma Wintertechnik keinen Cent schulden“, sagte Beck.

Beck: „Garantie wurde missbräuchlich verwendet“

Aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit habe sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt, weshalb er die vertraglich vereinbarten Punkte in der von ihm unterzeichneten Bankgarantie nicht bis ins letzte Detail durchgelesen und die Sache, wenn man so wolle, „im Alleingang“ ohne Befassung der Gremien der Damülser Seilbahnen, unterzeichnet habe.

Das Problem dabei: In den ausgestellten Bankgarantien sei auch vereinbart gewesen, dass diese „abtretbar und verpfändbar“ seien. „Wintertechnik hat diese Garantien dann an seine Bank, die Raiba Region Baden, abgetreten, und diese wiederum will sie einlösen. Das war aus unserer Sicht so in keiner Weise vorgesehen und stellt eine missbräuchliche Verwendung dieser Bankgarantien dar“, so Beck. Man habe Wintertechnik aufgrund der jahrelangen guten Zusammenarbeit einen Gefallen gegenüber der finanzierenden Bank tun wollen. Deshalb habe er in dieser Bankgarantie auch kein Risiko gesehen, sagte Beck.

Aus diesem Grund habe man die Raiba Au angewiesen, die Bankgarantien nicht auszuzahlen. Deshalb gebe es jetzt diesen Rechtsstreit. „Wir schulden der Firma Wintertechnik keinen Cent, und jetzt fordert man über den Umweg der Bankgarantie von den Damülser Seilbahnen mehrere Millionen Euro“, so Beck. Er wies auch Spekulationen im Bregenzerwald klar zurück, wonach er persönlich in irgendeiner Form von diesen Bankgarantien profitiert habe.

Wintertechnik: „Widerrechtlich zurückgehalten“

Thomas Jürs, Geschäftsführer der Wintertechnik Engineering GmbH, erklärte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur, dass es sich bei diesen Bankgarantien um keine Gefälligkeit von Seiten der Damülser Seilbahnen gehandelt habe. „Diese Bankgarantien wurden korrekt ausgestellt mit einem Fälligkeitsdatum, an die Bank abgetreten, und werden jetzt widerrechtlich zurückgehalten.“ Grundlage dieser Bankgarantien sei ein beauftragter Auftrag durch die Damülser Seilbahnen an die Wintertechnik Engineering GmbH in Höhe von 5,2 Millionen Euro. Nähere Details wollte er aufgrund des laufenden Verfahrens nicht nennen. Er bestätigte allerdings auch laufende Vergleichsgespräche.

Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft Feldkirch

Klaus Schurig, Pressesprecher am Landesgericht Feldkirch, bestätigte in dem Zusammenhang, dass diese Angelegenheit vom zuständigen Richter auch an die Staatsanwaltschaft Feldkirch weitergeleitet worden und dort ein Ermittlungsverfahren anhängig sei. „Ein Richter ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Verdacht auf Vorliegen einer strafbaren Handlung diese Causa der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen.“