Umwidmungen: FPÖ fordert Gesetzesänderung

Die Freiheitlichen fordern eine Gesetzesänderung. Anlassfall ist eine Umwidmung in Damüls bei der Alt-Bürgermeister Wilfried Madlener Vetternwirtschaft vorgeworfen wurde.

„Auch wenn das Abstimmungsverhalten des Damülser Alt-Bürgermeisters bei der Umwidmung eines Grundstücks für dessen Cousine rechtlich gedeckt ist, so bleibt doch eine politische und moralische Komponente, sagt FPÖ-Klubobmann Dieter Egger in einer Aussendung. In Zukunft müsse klar gestellt werden, dass im Falle von Abstimmungen über Widmungsentscheidungen für Einzelpersonen auch die Befangenheitsbestimmungen gelten.

Das Abstimmungsergebnis mit 5:4-Stimmen verdeutliche die Brisanz dieses Falles und die Notwendigkeit von klaren Befangenheitsbestimmungen. Ohne die Stimme des Alt-Bürgermeisters hätte die Umwidmung für seine Verwandtschaft nämlich nicht durchgedrückt werden können - mehr dazu Gemeindeaufsicht rollt strittige Umwidmung auf (vorarlberg.ORF.at; 18.4.2013).

Bescheid statt Verordnung

Die Freiheitlichen fordern, dass Änderungen des Flächenwidmungsplanes (also Einzelwidmungen) mit Bescheid und nicht über den Weg einer Verordnung erfolgen. „Dadurch wären entsprechende Einspruchsrechte sichergestellt und es könnte mehr Gerechtigkeit und Transparenz in den Verfahren gewährleistet werden. Auch die Befangenheit wäre damit klar geregelt und politische Mandatare könnten somit keine Entscheidungen zu ihrem persönlichen Vorteil durchdrücken“, betont der FPÖ-Klubobmann.

Umwidmung von BH geprüft

Die Grundstücksumwidmung in Damüls wurde von der Bezirkshauptmannschaft geprüft und für rechtens erklärt. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat laut vol.at in einer Anfragebeantwortung die Vorwürfe zurückgewiesen. So heißt es unter anderem: „Laut Information der BH Bregenz ergeben sich aus dem Protokoll der Gemeindevertretungssitzung keine Anhaltspunkte, wonach der Alt-Bürgermeister nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen.“ Zudem wird mitgeteilt, dass „die Befangenheitsbestimmungen auf den gegenständlichen Fall keine Anwendung finden.“ Befangenheitsgründe würden etwa nicht für Wahlen und für die Erlassung von Anordnungen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, gelten.

Volksanwältin fordert mehr Transparenz

Landesvolksanwältin Gabriele Strehle fordert von den Gemeinden eine besser Information an die Bürger. In der Radio-Vorarlberg-Sendung „Neues bei Neustädter“ sagte Strehle, vor allem bei Umwidmungsangelegenheiten würde sie sich mehr Information wünschen. So würden Nachbarn bisher nur dann in Umwidmungen eingebunden, wenn das vom Gesetz zwingend vorgesehen ist. Strele ruft die Gemeinden, etwa bei baurechtlichen Verfahren, zu mehr Transparenz auf.