Experten der Lawinenkommission haften

Sieben Mitglieder einer Erdbebenkommission wurden in Italien wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils sechs Jahren Haft und 9,1 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. In Österreich haften auch Mitglieder von Lawinenkommissionen für ihre Expertisen.

Auch Experten von Lawinenkommissionen müssen sich für fehlerhafte Gefahren-Einschätzungen vor Gericht verantworten. Das sagt der Innsbrucker Strafrechtsprofesor Andreas Scheil. Er betont, dass der Vergleich mit dem italienischen Urteil und der italienischen Rechtsordnung nur schwer möglich sei.

Aber auch Lawinenkommissionsmitgliedern drohen bei falschen Expertisen strafrechtliche Sanktionen. So habe es schon mehrere Verfahren gegen Mitglieder von Lawinenkommissionen gegeben, wenn Pisten oder Straßen freigegeben wurden und danach trotzdem Lawinen abgegangen seien, sagt Strafrechtsprofessor Andreas Scheil.

Problem: fehlendes Fachwissen

Gefährlich sei auch, wenn sich Leute zur Arbeit in einer Lawinenkommission hinreissen lassen, die dazu nicht ausreichend ausgebildet sind und denen das nötige Fachwissen fehlt. Strafrechtlich nenne man dies: Einlassungsfahrlässigkeit.

Die Richter in Österreich würden aber einiges berücksichtigen. Sie seien sich der wichtigen und schwierigen Aufgabe der Lawinenkommissionen bewusst. Sie würden Kommissionsmitglieder auch nur verurteilen, wenn die Gerichts-Sachverständigen eklatante und gravierende Fehler finden.

Keine Freiheitsstrafen in Österreich verhängt

Kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Lawinengefahr richtig eingeschätzt wurde und eine unglückliche Verkettung von Umständen zur Lawinen geführt haben, werden die Verfahren meist eingestellt, oder die Mitglieder der Lawinenkommission freigesprochen, so Scheil.

Freisprüche gab es laut Scheil selbst wenn eine Lawine Tote gefordert hatte. Wenn, dann würden in Österreich nahezu ausschließlich Geldstrafen verhängt, sagt Scheil. Dass sich Freiwillige durch das italienische Urteil oder ähnliche Strafen in Österreich von einer Arbeit in einer Lawinenkommision abschrecken lassen, glaubt der Innsbrucker Strafrechtsprofessor dennoch nicht. Denn, seines Wissens nach seien in Österreich dazu noch keine Freiheitsstrafen verhängt worden.