Nazilied gegrölt: Drei Männer verurteilt

Drei junge Männer sind am Mittwoch wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu Haftstrafen zwischen sechs und 21 Monaten verurteilt worden, weil sie im Fußballstadion ein rechtsradikales Lied gesungen haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei Vorarlberger im Alter von 21, 25 und 32 Jahren besuchten die Erste Liga-Partie Austria Lustenau gegen den LASK (1:1). Dabei ließen sie es sich nicht nehmen, in Abwandlung eines rechtsradikalen Liedes „Eine U-Bahn bauen wir, von Lustenau bis nach Auschwitz“ zu grölen - im Originaltext heißt es: „von Jerusalem bis Auschwitz“. Sie hätten damit die gegnerischen Fans provozieren wollen, gaben die Angeklagten vor Gericht an. Außerdem sei das Singen jenes Lieds bei Fußballspielen nicht unüblich.

„Hitler“ als Computerpasswort

Die Männer behaupteten, keinerlei Sympathie für den Nationalsozialismus zu hegen. Dagegen sprach allerdings, dass die Exekutive in ihren Wohnungen etwa auf einschlägige Fahnen und weitere Liedtexte gestoßen war. Einer der Männer hatte „Adolf Hitler“ als Passwort bei seinem Computer gewählt. Die Angeklagten sprachen von Zufall.

Höchste Strafe: 15 Monate unbedingt

Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch entschieden sich nur mit der knappen Mehrheit von 5:3 Stimmen für einen Schuldspruch. Der mehrmals einschlägig vorbestrafte 25-Jährige wurde zu 15 Monaten unbedingter Haftstrafe verurteilt. Dazu kommen noch sechs weitere Monate aus einer nun widerrufenen bedingten Strafe. Seine beiden Bekannten kamen mit Bewährungsstrafen davon - der 21-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten, der 32-Jährige von acht Monaten.