Egg: Bürgermeisterwahl ohne die Bürger

In Egg soll die neue Bürgermeisterin statt durch die Bürger von der Gemeindevertretung gewählt werden. Nach Ansicht von Fraktionsobmann Paul Sutterlüty wäre eine Direktwahl durch die Bürger zu kostspielig und unnötig.

Die Mehrheitsfraktion in der Egger Gemeindevertretung, die Egger und Großdorfer Liste, hat vor genau zehn Tagen die langjährige Gemeindepolitikerin Theresia Handler als Kandidatin für die Bürgermeisterwahl nominiert.

Die Landeswahlbehörde hat für den 14. April den Wahltermin angesetzt, an dem die Bürger für die Bürgermeisterkandidatin ein „Ja“ hätten ankreuzen können oder ein „Nein“, wenn man mit dem Vorschlag nicht einverstanden wäre. Handler ist im Sinne des Gemeindewahlgesetzes aber bis heute keine offizielle Bewerberin. Ihre Fraktion hat noch keinen entsprechenden Wahlvorschlag abgegeben und daran soll sich auch nichts ändern.

„Wahl ist überflüssig“

Laut Fraktionsvorsitzenden, Paul Sutterlüty, ist diese Wahl überflüssig. Die Bürgermeisterin soll durch die Gemeindevertretung gewählt werden. Wahltechnisch bedeutet das: es wird keinen Wahlvorschlag „Theresia Handler“ geben - und wenn es bis zum 23. März keinen Wahlvorschlag gibt, dann muss die Gemeindevertretung wählen.

Fraktionsobmann Sutterlüty begründet den Verzicht auf die Bürgermeisterwahl durch die Bürger damit, dass Handler bereits bei der Gemeindewahl vor knapp zwei Jahren den dritten Platz erreicht und viele Vorzugsstimmen bekommen hätte. Wenn sie damals im hinteren Bereich gelandet wäre, wäre die Sache eine andere. Außerdem sei es keine echte Wahl, wenn man nur über eine Kandidatin abstimmen könne. Da gehe es eigentlich nur noch um die Frage, ob sie 70 oder 80 Prozent bekommen würde. Weiterer Punkt: ein Bürgermeister müsse vor allem mit der Gemeindevertretung gut zusammenarbeiten, deshalb sei die Wahl durch dieses Gremium wichtig.

„Bürger unterstützen Vorgangsweise“

Laut Fraktionsobmann Sutterlüty unterstützen die Leute, mit denen er gesprochen habe, die Vorgangsweise. Sie seien froh, dass sie nicht wählen müssten. Theresia Handler, die Bürgermeisterkandidatin, ist sich da nicht ganz so sicher. Sie hat gemeint, es sei für sie nicht so klar, ob die Leute das so gerne haben, wenn sie nicht wählen können.

Vorgangsweise ist rechtlich gedeckt

Aus rechtlicher Sicht ist die geplante Vorgangsweise aber gedeckt. Es gibt keinen Zwang, einen bereits nominierten Bürgermeisterkandidaten auch bei der Wahlbehörde anzumelden. Das Gemeindegesetz macht die Wahl in dieser Form grundsätzlich möglich. Allerdings ist es laut Landwahlbehörde im Sinn des Gesetzgebers, bei einer Nachwahl, wie in diesem Fall, dasselbe Verfahren anzuwenden wie bei der Wahl davor. Das heißt, weil Norbert Fink 2010 direkt zum Bürgermeister gewählt wurde, sollte auch sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin direkt gewählt werden.

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